Bremens Senatorin für Bildungs- und Wissenschaft, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, hat die heute (Donnerstag, 19.3.2015) in der Bremischen Bürgerschaft beschlossene Novellierung des Hochschulgesetzes begrüßt. "Unser Ergebnis kann sich sehen lassen: Wir haben mit unserem Hochschulgesetz eine ausgewogene Regelung gefunden, mit der Transparenz hergestellt und die Forschungsfreiheit gewährleistet wird."
Mit dem Gesetz hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft mehrere Aufträge der Bremischen Bürgerschaft aus dieser Legislaturperiode umgesetzt. Mit der Gesetzesnovelle werden beispielsweise Regelungen zu einer Zivilklausel, zur größeren Transparenz in der Drittmittelforschung (auch Einrichtung von Forschungsdatenbanken und Open Access-Regelungen) sowie zur Einführung einer Ombudsperson beschlossen.
Senatorin Quante-Brandt "Ich freue mich darüber, dass es uns nach einem konstruktiven Diskussionsprozess gelungen ist, diese wichtige Neuerung vorzunehmen. Eine offene Gesellschaft hat einen Informationsanspruch und einen Anspruch auf Transparenz. Hochschulen und Wissenschaft müssen sich gegenüber der Gesellschaft öffnen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, woran geforscht wird. Wir haben einen breiten Konsens für eine friedliche und zivile Gesellschaft, die sich in erster Linie dem friedlichen Zusammenleben und der Humanität verpflichtet sieht."
Alle staatlichen Hochschulen des Landes Bremen haben sich bereits Zivilklauseln gegeben. Die Senatorin wies darauf hin, dass mit der Aufnahme ins Hochschulgesetz dieser Festlegung auf die Entwicklung und Erhaltung einer zivilen und friedlichen Gesellschaft zusätzlich ein angemessenes Gewicht gegeben worden sei: "Wir senden damit ein gesellschaftspolitisches Signal aus: Wir geben der zivilen Ausrichtung von Forschung und Lehre an den staatlichen Hochschulen einen sicheren Rahmen. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird die Wissenschaft in die Lage versetzt, ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht zu werden."
Um Transparenz herzustellen, wird eine Forschungsdatenbank eingerichtet. Sie soll Aufschluss geben über Drittmittelprojekte, ihre wesentlichen Inhalte und Zielsetzungen, Fördersumme und Laufzeit. Die berechtigten Interessen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Rechte der Drittmittelgebenden werden angemessen und ausgewogen berücksichtigt. Freiheit von Forschung und Wissenschaft ist gewährleistet.
Die Novelle enthält eine Reihe weiterer Regelungen: So wird zum Beispiel die Verbesserung der Lehre durch die gesetzliche Einführung eines verpflichtenden systematischen Qualitätsmanagements gestärkt und dem zentralen Anliegen der Qualitätssicherung und –verbesserung in der Lehre, insbesondere auch in der Lehrerbildung, durch eine wissenschaftsorientierte Ausrichtung des Zentrums für Lehrerbildung Rechnung getragen.
Das Promotionsrecht für die Universität wird ebenfalls unter Qualitätsgesichtspunkten umfassend novelliert. Auch die Position der Leitungsebene der Staats- und Universitätsbibliothek wird gestärkt und die Handlungsfähigkeit im Interesse aller Nutzerinnen und Nutzer verbessert. Die Hochschulrektorate erhalten mehr Autonomie, indem die Bestellung von Honorarprofessorinnen und -professoren auf sie übertragen wird. Ihnen werden darüber hinaus Rechte und Kompetenzen, die befristet übertragen waren, dauerhaft gewährt: Das betrifft unter anderem das Satzungsrecht der Hochschulzulassung und die Gestaltung der Selbstverwaltung.