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Der Senator für Inneres und Sport

Erklärung zur terroristischen Bedrohungslage

Maßnahmen der Polizei am 28. Februar/1. März 2015 waren auf objektive Bedrohungslage gestützt

20.03.2015

Aufgrund aktueller Medienberichterstattung erklärt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer:
"Der Großeinsatz der Polizei Bremen am Wochenende 28. Februar/1. März 2015 war aufgrund der Bewertung der Gefährdungslage vollumfänglich gerechtfertigt." Die Bewertung der Gefährdungssituation beruhte auf der zusammenfassenden Betrachtung konkreter Verdachtsmomente, die sich aus verschiedenen Erkenntnisquellen der Sicherheitsbehörden in Bremen sowie den Hinweisen einer Bundesbehörde ergaben. Bereits im Herbst 2014 hatte es erste Hinweise darauf gegeben, dass Personen aus der salafistischen Szene versuchten, Kriegswaffen zu erwerben, die sich später weiter verdichteten. Das Landesamt für Verfassungsschutz und die Polizei Bremen begleiteten die ergriffenen Maßnahmen von Anfang an. Kurz vor dem Wochenende 28. Februar/1. März 2015 verdichtete sich die Lage nach einem zusätzlichen und unabhängig von den bereits vorliegenden Informationen erlangten konkreten Hinweis. In der Gesamtbewertung mit kurzfristig durchgeführten Maßnahmen zur Erkenntnisgewinnung führte dies am Freitagabend (27. Februar 2015) zu einer neuen Einschätzung der Gefährdungssituation. Hiernach bestand die erhebliche Gefahr eines Terroranschlags in Bremen. Außerdem stand im Raum, dass sich verdächtige Personen in Bremen Waffen beschaffen wollten.

Mäurer: "Die Tatsache, dass den Sicherheitsbehörden sehr konkrete und auch kriminalistisch nachvollziehbare Hinweise aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen vorlagen, machte angesichts der sehr ernst zu nehmenden Gefahr eines islamistisch motivierten Terroranschlags ein entschlossenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden erforderlich. Die vorgenommene Bewertung ist auch aus heutiger Sicht zutreffend; die getroffenen Maßnahmen waren ohne vernünftige Alternative."