23.10.2001
Kuno Böse besucht SOKO Adelina – Schärferes Vorgehen gegen Sexualtäter nötig
Der Senator für Inneres, Kultur und Sport, Dr. Kuno Böse, hat am heutigen Dienstag (23.10.01) das Polizeipräsidium Bremen besucht und sich unter anderem bei der Sonderkommission im Fall der ermordet aufgefundenen Schülerin Adelina Pismak (SOKO Adelina) über den neuesten Ermittlungsstand erkundigt. Im Anschluss fand eine Pressekonferenz statt, in der Senator Dr. Böse einen schärferen gesetzgeberischen Umgang mit Sexualstraftätern forderte.
„Den rund dreißig Beamten der SOKO Adelina gilt mein Dank für ihre engagierte Arbeit“, so Böse. Er sei beeindruckt, mit welch‘ hohem persönlichen Einsatz die Polizisten gearbeitet hätten und es auch weiterhin tun. „Mehr als drei Monate haben die Ermittlungen bislang gedauert, doch die Beamten haben einen langen Atem und werden nun alles unternehmen, um den oder die Täter zu finden.“ Viele Überstunden seien gemacht worden. Bei den oft schwierigen Ermittlungen sei eine bewundernswerte Hartnäckigkeit an den Tag gelegt worden, so der Innensenator. „Mein Dank und meine Anerkennung gilt auch den vielen freiwilligen Helfern und Organisationen außerhalb der Polizei, beispielsweise der Bundeswehr.“
Auch wenn der endgültige Beweis dafür noch aussteht, geht die SOKO Adelina mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass das Mädchen einem Sexualverbrechen zum Opfer viel. „Der Mordfall Adelina richtet die deutliche Mahnung an uns, endlich mit Entschlossenheit die zum Schutz der Kinder notwendigen Maßnahmen anzupacken.“ Senator Dr. Böse führte die konsequente Nutzung der DNA-Analyse und die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter an. „Die DNA-Analyse ist ein polizeiliches Arbeitsmittel mit hohem Potential, das aber zur Zeit noch völlig unzureichend genutzt wird.“ Bisher könne eine DNA-Probe gegen den Willen des Betroffenen nur aus Anlaß einer Straftat von erheblicher Bedeutung genommen werden. „Wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrung aus der Praxis zeigen jedoch, daß schwere Sexualdelikte oft das Ende einer kriminellen Karriere bilden, die einmal mit einer weniger gewichtigen Straftat begonnen hat“, so Böse. Eine DNA-Analyse müsse deshalb schon dann möglich sein, wenn die begangene Tat zwar weniger schwer sei, aber einen sexuellen Hintergrund aufweise. „Wir können nicht abwarten, bis es wirklich zu einer schweren Sexualstraftat gekommen ist. Man muß eingreifen, solange es noch nicht zu spät ist."
Auch der Schutz vor bereits verurteilten Sexualstraftätern bedürfe dringend einer Verbesserung. Böse: „Zeigt sich die Gefährlichkeit eines Täters erst während der Haft, sind wir nach der geltenden Rechtslage gezwungen, ihn nach Verbüßung der Strafe wieder auf freien Fuß zu setzen.“ Eine Sicherungsverwahrung im Anschluß an die Strafhaft könne nämlich nur gleichzeitig mit der Verurteilung erfolgen. „Dies ist gerade im Fall von Sexualstraftätern ein Risiko, das wir nicht länger hinnehmen dürfen.“ Deshalb müßten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung geschaffen werden.
Innensenator Dr. Böse erinnerte daran, dass der Bundesrat im Juli 2001 mit rot-grüner Mehrheit entsprechende Gesetzesentwürfe abgelehnt hat: „Lediglich einem Kompromissantrag der Länder Brandenburg und Bremen, der die Bundesregierung aufgefordert hat, bis Frühjahr 2002 Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern zu prüfen, ist es zu verdanken, dass das Thema weiterhin auf der Tagesordnung des Bundesrates steht!“
Angesichts einer Vielzahl aktueller Fälle von sexuellem Kindesmißbrauch ist es jetzt höchste Zeit, diese schon seit längerem im Raum stehenden Vorschläge endlich umzusetzen. Innensenator Dr. Böse: „Die Bürgerinnen und Bürger – und insbesondere unsere Kinder - haben einen Anspruch auf Schutz vor Straftätern. Deshalb hoffe ich, daß die notwendigen gesetzgeberischen Schritte endlich die erforderlichen Mehrheiten finden.“