Im Zusammenhang mit der kontrovers geführten Debatte um die Lärmbelästigung im Viertel durch Musikkonzerte in der Lila Eule unternimmt das Stadtamt einen neuen Versuch, um eine einvernehmliche Regelung zur Durchführung von Konzerten zu erreichen.
Das Verwaltungsgericht Bremen hatte die auf Antrag der Lila Eule getroffene Entscheidung des Stadtamtes, die Sperrzeit in den Nächten von Donnerstag auf Freitag (sog. Studentennacht) aufzuheben, bestätigt. Die vom Stadtamt erteilte Erlaubnis für zwölf Konzerte pro Jahr sowie sechs weitere Veranstaltungen aus besonderen Anlässen (z.B. Sambakarneval, Silvester und Tanz in den Mai) ist nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts allerdings zu unbestimmt, weil hierfür keine Immissionswerte festgelegt wurden.
Um die Konzerte nun weiterhin zu ermöglichen, will das Stadtamt zur Bestimmung notwendiger Lärm-Grenzwerte bei dem nächsten Konzert Messungen in der Lila Eule selbst sowie in der Nachbarschaft der umliegenden Wohnungen und Häuser vornehmen.
Das Verfahren soll mit der Betreiberin und der Anwohnerin, die wegen Lärmbelästigungen das Gericht angerufen hatte, besprochen werden.
Stadtamtsleiterin Marita Wessel-Niepel: "Wir hoffen damit zu erreichen, dass es auch weiterhin unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner möglich sein wird, Konzerte zu veranstalten. Zu begrüßen wäre, wenn durch diese Vorgehensweise eine einvernehmliche Regelung erzielt und weitere gerichtliche Verfahren vermieden werden könnten."