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Der Senator für Inneres und Sport

Senator Röwekamp: Die Sicherheitskette im maritimen Bereich ist geschlossen

01.07.2004

Beamte der Wasserschutzpolizei kontrollieren ab
1. Juli Seeschiffe nach strengeren Standards

Ab heute (1. Juli 2004) unterliegen im Land Bremen alle Hafenanlagen, die Schiffe einer bestimmten Größe im internationalen Seeverkehr abfertigen, besonderen Sicherheitsanforderungen. Diese Maßnahmen zur Eigensicherung haben auch die betreffenden Seeschiffe zu erfüllen. Beamte der Wasserschutzpolizei Bremen kontrollieren daher ab 1. Juli Seeschiffe nach strengeren internationalen Standards. Dies entspricht einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und dem Senator für Inneres und Sport, die heute in Kraft getreten ist. „Damit ist die Sicherheitskette geschlossen“, erklärte Innensenator Thomas Röwekamp heute.


„Die Anschläge vom 11. September 2001 und die daraufhin weltweit veränderte Sicherheitslage macht bekanntlich auch vor den bremischen Häfen nicht halt. Wir haben in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, um die internationalen Vorgaben im Bereich Schiffs- und Hafensicherheit pünktlich zu erfüllen,“ so Senator Röwekamp „Dies ist im Interesse unserer Sicherheit in Bremen und Bremerhaven rechtzeitig gelungen. Ziel ist, ähnlich wie im Luftverkehr, ein besserer Schutz vor Terroristen und Terroranschlägen.“

Der Innensenator betonte in diesem Zusammenhang auch die wirtschaftspolitische Bedeutung der Hafensicherheit (Maritime Securtity): „Sicherheit ist nach dem 11. September und vor dem Hintergrund der aktuellen weltweiten Lage ein bedeutender Wettbewerbs- und Standortfaktor für die Häfen geworden. Nur mit strengeren Kontrollen auf den Seeschiffen und in den Häfen können wir international weiter in der 1. Liga spielen,“ so Röwekamp.

Für die Kontrolle der praktischen Umsetzung ist für die Häfen das Land Bremen zuständig. Im Bereich der Seeschifffahrt obliegt diese Aufgabe dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH). Da diese Behörde über keine operativen Kräfte verfügt und das Fachwissen über Antiterrormaßnahmen nicht vorhanden ist, wird in Bremen auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen BSH und dem Senator für Inneres und Sport die Wasserschutzpolizei (WSP) diese neue Aufgabe übernehmen.

Die Beamten wurden in den letzten Wochen auf diese Tätigkeit vorbereitet. Die Dienstgruppen der WSP-Inspektionen Bremen und Bremerhaven haben sich neu organisiert, so dass gewährleistet ist, dass die Beamten jedes Seeschiff unmittelbar nach dem Festmachen betreten und hinsichtlich der neuen Sicherheitsstandards kontrollieren. In der Übergangsphase erhalten Reedereien und Flaggenstaat auf dessen Fahrzeugen geringfügige Mängel festgestellt werden, einen „Blauen Brief“.

Damit das sensible und zeitabhängige Lade- und Löschgeschäft möglichst wenig beeinträchtigt wird, werden die Schiffsdaten, die 24 Stunden vor Ankunft eines Schiffes an einen Informationsknotenpunkt ( Point of Contact ) gesendet werden müssen, von den Beamten der Wasserschutzpolizei ausgewertet. Um diese umfangreiche Datenflut angemessen zu bewältigen, bauen die Wasserschutzpolizeien der Küstenländer ihre gemeinsame Leitstelle in Cuxhaven zu einem Maritimen Lage- und Führungszentrum aus. Aufgrund der hier gewonnen Erkenntnisse können Seeschiffe gegebenenfalls frühzeitig im Küstenmeer überprüft werden. Polizeiliche Erkenntnisse werden mit den zuständigen Behörden (Designated Authorities) der Länder rückgekoppelt und somit eine ganzheitliche Gefährdungsanalyse erstellt.