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Der Senator für Inneres und Sport

Bremens Innensenator Röwekamp fordert vom Bund Rechtsklarheit

15.02.2006

Nach Urteil zum Luftsicherheitsgesetz erscheint Grundgesetzänderung notwendig

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute (15.02.2006) Teile des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärte, hat Bremens Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert: „Nach der heutigen Entscheidung der Karlsruher Richter muss allen klar sein, dass wir dieses schwierige Problem nur durch eine Modifikation des Grundgesetzes lösen können. Die Bundesregierung ist nun gefordert, dem Bundestag und Bundesrat umgehend einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.“ Dies sei nicht nur für das Luftsicherheitsgesetz erforderlich, fügte Röwekamp hinzu, sondern auch mit Blick auf das Seesicherheitsgesetz, das insbesondere für die Küstenländer eine große Bedeutung habe. „Wir brauchen eindeutige Regelungen zur Abwehr möglicher terroristischer Angriffe von See oder aus der Luft, wenn Passagier-Schiffe oder -flugzeuge als Waffe eingesetzt werden.“


Antworten auf Bedrohungsszenarien aus der Luft und auf See finden

Röwekamp äußerte Verständnis für den Tenor der Karlsruher Entscheidung. Die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs, das als Waffe eingesetzt werden soll, ist in der Tat ein so folgenschwerer Eingriff, dessen Risiken und Folgen für alle Beteiligten gründlich abzuwägen sind. Unter Beachtung der heute von den Karlsruher Richtern aufgezeigten Grenzen sei nun rasch eine grundgesetzliche Klärung nötig.

„Ein Verzicht auf ein Luftsicherheitsgesetz ist jedoch keine Alternative“, betonte der Bremer Innensenator. Es gibt reale Bedrohungsszenarien, beispielsweise ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug, die mit normalen polizeilichen Möglichkeiten nicht mehr beherrschbar sind, insbesondere in der Luft und auf See. Die Politik ist hier gefordert, auch die Bekämpfung solcher extremer Ausnahmefälle auf eine rechtlich sichere Grundlage zu stellen – Bedrohungsszenarien, die die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes vor 60 Jahren noch nicht kannten und auch noch gar nicht absehen konnten.

Röwekamp erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Unions-Innenminister bereits frühzeitig auf die absehbaren verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen hätten. Die rot-grüne Bundesregierung und der damalige Innenminister Dr. Otto Schily hätten diese Hinweise aber „als Frage der Gesetzgebungstechnik“ abgetan und sind nun im Nachhinein eines Besseren belehrt worden.