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Der Senator für Inneres und Sport

Härtefallkommission im Land Bremen nimmt Arbeit auf

07.04.2006

Konstituierende Sitzung fand heute beim Senator für Inneres und Sport statt

Die Härtefallkommission des Landes Bremen ist am heutigen Freitag (7. April 2006) zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen getreten. Die sechs Kommissionsmitglieder, die künftig über ausländerrechtliche Einzelfälle beraten sollen, gaben sich in ihrer ersten Sitzung im Hause des Senators für Inneres und Sport an der Contrescarpe zunächst eine Geschäfts-ordnung und stimmten Verfahrensfragen ab. Die Kommission wird demnach monatlich tagen.


„Mit der Einrichtung einer Härtefallkommission macht das Land Bremen von den Möglichkei-ten des neuen Zuwanderungsgesetzes Gebrauch, gleichwohl betreten wir mit diesem Gre-mium Neuland“, erklärte der Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwe-kamp, anlässlich der Auftaktsitzung. „Nachdem die rechtlichen und organisatorischen Vor-aussetzungen geschaffen worden sind, kann die Kommission nun ihre Arbeit aufnehmen.“ Inzwischen haben alle in der Verordnung vorgesehenen Einrichtungen ihre Vertreter be-nannt, und auch die Geschäftsstelle hat zum 1. April 2006 ihre Funktion aufgenommen, teil-te Röwekamp ergänzend mit. „Den Mitgliedern der Kommission wünsche ich viel Erfolg und allzeit eine gute Hand bei dieser nicht einfachen Aufgabe,“ so Bürgermeister Thomas Rö-wekamp.


Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Kommission ist die Härtefallregelung des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes. Nach § 23a des darin enthaltenen Aufenthaltsgesetzes kann von der Ausreisepflicht eines Ausländers abgesehen werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Auslän-ders rechtfertigen. Die Härtefallkommission hat eine wichtige Funktion in besonders gela-gerten Einzelfällen, denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechtes unter Um-ständen nicht gerecht werden.


Die Härtefallkommission prüft und entscheidet über Einzelfälle ausschließlich auf Vorlage eines Mitgliedes. Ausländer oder von ihm bevollmächtigte dritte Personen müssen sich des-halb direkt an ein Mitglied der Härtefallkommission wenden. Für die Dauer der Befassung der Härtefallkommission wird von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abgesehen. Kommt die Kommission nach Abschluss der Beratungen des Einzelfalles zu der Auffassung, dass es sich um einen Härtefall handelt, richtet sie die Empfehlung für ein Bleiberecht an den Se-nator für Inneres und Sport . Dieser hat nach den Vorgaben der Härtefallregelung im Auf-enthaltsgesetz dann die Möglichkeit, die zuständige Ausländerbehörde anzuweisen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.


Die Mitglieder der Kommission wurden von der evangelischen und der katholischen Kir-che im Land Bremen, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen e.V., des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, des Senators für Inneres und Sport und des Magistrats der Stadt Bremerhaven entsandt. Im Einzelnen sind dies:

- von der evangelischen Kirche Bremen: Pastor Hans-Jürgen Wiesenbach (Mitglied) , Dr. El-ke Maleika (stellvertretendes Mitglied),

- von der katholischen Kirche Bremen: Bettina Lumm-Hoffmann (Mitglied), Pfarrer Dr. Hol-ger Baumgard,

- von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. Bremen: Eberhard Muras (Mitglied), Dagmar Theilkuhl (stellvertretendes Mitglied),

- vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales: Petra Hillert (Mitglied), Nazim Tursun-Keykan (stellvertretendes Mitglied),

- vom Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven: Horst Keipke (Mitglied), Frau Sylvia Schröder (stellvertretendes Mitglied)

- vom Senator für Inneres und Sport: Marita Wessel-Niepel (Mitglied), Frau Martina Brinkema (stellvertretendes Mitglied).


Beim Senator für Inneres und Sport ist die Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingerichtet worden, bei der eine Liste der Mitglieder der Kommission und Informationen zu deren Erreichbarkeit angefordert werden können. Die Geschäftsstelle ist unter der Anschrift des Senators für Inneres und Sport, Contrescarpe 22-24, 28195 Bremen, sowie unter der Telefonnummer 0421-361-15040 zu erreichen.

Weitere Informationen sind in Kürze auch unter www.bremen.de/innensenator abrufbar.