11.10.2006
In Hinblick auf die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft und zu den Beiräten im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen am 13. Mai 2007 weist das Stadtamt auf folgendes hin:
Nach dem Gesetzes über das Meldewesen darf die Meldebehörde den Parteien und Wählervereinigungen sowie anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor Parlaments- und Kommunalwahlen Auskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Datenempfänger dürfen die Daten der Wahlberechtigten nur für Zwecke der Wahlwerbung verwenden. Sie haben die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen und dies der Meldebehörde schriftlich zu bestätigen.
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Einsprüche gegen die Auskunftserteilung können schriftlich beim Stadtamt, Zentrale Meldebehörde, Postfach 10 78 49, 28078 Bremen, oder bei jedem BürgerServiceCenter bzw. Bürgeramt eingereicht werden. Entsprechende Vordrucke sind dort ebenfalls erhältlich oder können im Internet unter www.bremen.de/formulare abgerufen werden. Im Übrigen reicht aber auch eine formlose schriftliche Mitteilung aus. Darüber hinaus kann der Widerspruch der Meldebehörde auch auf elektronischem Wege mit qualifizierter Signatur übermittelt werden. Dies setzt allerdings den Besitz einer Smartcard (Signaturkarte) voraus. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Online-Erledigung sind im Internet unter www.bremen.de/formulare zu entnehmen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der Vergangenheit eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Bereits eingetragene Übermittlungssperren gelten so lange, bis sie durch Erklärung gegenüber der Meldebehörde zurückgenommen werden.
Hinweis:
Rückfragen hierzu beantwortet das Stadtamt unter der Telefonnummer 0421/361-2101