23.10.2000
Der Senator für Justiz und Verfassung teilt mit:
Wenige Tage vor seinem 20. Geburtstag hat sich am 21. Oktober 2000 ein drogenabhängiger Gefangener in seiner Zelle in Blockland erhängt. Der aus Weißrußland stammende Gefangene mit deutscher Staatsangehörigkeit hinterließ keinen Abschiedsbrief. Die sofort eingeschaltete Kriminalpolizei schloss Fremdverschulden aus.
Die ursprüngliche Presseverlautbarung vom 21. Oktober 2000, wonach keine Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei dem Gefangenen bestanden hätten, muss aufgrund einer endgültigen Auswertung durch die Vollzugsanstalt korrigiert werden. Die Anstalt hat hierzu heute, am 23. Oktober 2000, mitgeteilt: Bereits im Jahre 1999 habe der Gefangene einmal im Polizeigewahrsam und einmal in der Anstalt versucht, sich zu strangulieren.
Bei der ärztlichen Zugangsuntersuchung am 19. Oktober 2000 sei allerdings keine akute Suizidgefahr festgestellt worden. Die Bediensteten der Vollzugsgruppe hätten den Gefangenen ebenfalls als unauffällig wahrgenommen. Noch kurz vor seinem Tod habe der Gefangene mit einem Zellennachbarn gesprochen, der - so seine Darstellung - ebenfalls keine Auffälligkeiten festgestellt habe.