03.04.2000
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat gegen den tatsächlichen Leiter und faktischen Geschäftsführer der Vossnet Communications GmbH, den jetzt 46 Jahre alten Kaufmann Peter Sch., unter anderem wegen Betruges Anklage zum Landgericht Bremen (Wirtschaftsstrafkammer) erhoben. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, von mindestens 27.000 Kunden, die Verträge über Strombelieferung mit seiner Firma wegen der extrem günstigen monatlichen Grundgebühren und Verbrauchspreise abgeschlossen hatten, bei Vertragsabschluss und damit weit vor der beabsichtigten Strombelieferung eine Vorabgebühr von jeweils DM 60,00 per Überweisung oder Lastschrifteinzug gefordert und auch erhalten zu haben, ohne dass der Angeschuldigte jedoch die Voraussetzungen dafür geschaffen hatte, tatsächlich und zu den günstigen Bedingungen Strom liefern zu können. Die Vorabgebühren, die insgesamt mindestens einen Betrag von DM 1.600.000,00 ausmachten, wurden benötigt, um die seit längerer Zeit wirtschaftlich notleidende Firma Vossnet Communications GmbH mit dringend benötigter Liquidität zu versorgen.