Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Zusammenführung von Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Zusammenführung von Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten

06.07.2004

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute (06.07.2004) beschlossen, gemeinsam mit anderen Ländern eine Gesetzesinitiative einzubringen, die es den Ländern möglich macht, die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit zusammen zu legen. Dabei soll den Ländern auch die Möglichkeit gegeben werden, nur die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenzufassen. Diese Initiative steht bereits am kommenden Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats.

Das Vorhaben beruht auf einem Beschluss der Justizministerkonferenz vom 17. und 18. Juni 2004 in Bremerhaven. Mit einer Zusammenführung der Fachgerichtsbarkeiten könnten die Länder erheblich flexibler und zeitnaher auf Belastungsschwankungen in den derzeit getrennten Gerichtsbarkeiten reagieren. Insbesondere die Verwaltungs- und die Sozialgerichtsbarkeit weisen seit einigen Jahren eine gegenläufige Entwicklung der Verfahrenseingänge auf. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, das die Zuständigkeit für sozialhilferechtliche Streitigkeiten von den Verwaltungsgerichten auf die Sozialgerichte überträgt, wird zum 1. Januar 2005 eine weitere Zuständigkeitsverlagerung eintreten.

Dazu Justizstaatsrat Mäurer: „Die Umsetzung der Hartz-Reformen wird auch die Gerichte zusätzlich belasten und fordern. Wir müssen darauf flexibel und bedarfsgerecht reagieren können. Diese Gesetzesinitiative wird uns dazu weitere Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.“