09.09.2004
Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat sich auf Antrag der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz gestern dafür ausgesprochen, die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen im Internet zu erleichtern. So soll es z.B. zukünftig möglich sein, die Termine für Zwangsversteigerungen ausschließlich elektronisch zu veröffentlichen. Die Justiz erhofft sich von dieser Maßnahme eine Verbesserung des Services für die Bürger bei gleichzeitiger Senkung der Kosten für Gerichte und Parteien.
Traditionell werden gerichtliche Bekanntmachungen an der Gerichtstafel und in Tageszeitungen veröffentlicht. Es gibt aber inzwischen modernere und bessere Möglichkeiten – sowohl für die interessierte Öffentlichkeit als auch für die Justiz. Mehr Transparenz kann vor allem durch den Einsatz des Internet erreicht werden. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits vor zwei Jahren in Insolvenzverfahren eine ausschließlich elektronische Veröffentlichung von Bekanntmachungen zugelassen. Nach den dabei gewonnen positiven Erfahrungen soll diese Möglichkeit jetzt auf weitere Bereiche ausgedehnt werden.
Die Initiative der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz steht im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Justizkommunikationsgesetz. „Der Entwurf der Bundesregierung sieht die Möglichkeit der elektronischen Veröffentlichung bereits vor, geht uns aber nicht weit genug“, so Justizstaatsrat Ulrich Mäurer. „Wir wollen eine Anerkennung des Internet als vollwertiges Veröffentlichungsmedium. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Justiz.