31.10.2005
Nach mehr als zwölf Jahren an der Spitze des Arbeitsgerichtes Bremen-Bremerhaven wurde Direktor Konrad Wesser heute (31.10.2005) von Justizstaatsrat Ulrich Mäurer im Rahmen eines Senatsempfangs im Bremer Rathaus in den Ruhestand verabschiedet.
Der 65-jährige Wesser ist vor seiner richterlichen Tätigkeit zur See gefahren und brachte es in dieser Zeit vom einfachen Decksjungen bis zum Kapitän auf großer Fahrt. Nach Erlangung des Nautiker-Diploms und des großen Kapitänspatentes absolvierte Konrad Wesser von 1972 bis 1977 noch ein Jurastudium in Bremen. Nach erfolgreichem Abschluss war Wesser dann zunächst als Justitiar des Verbandes der niedersächsischen Bauindustrie tätig, bevor er zum 1. Juli 1981 als Richter zum Bremer Arbeitsgericht wechselte. Nach einer zwischenzeitlichen Abordnung an das Landesarbeitsgericht folgte im Februar 1993 die Ernennung zum Direktor des Arbeitsgerichts. Seit Juni 2003 war Wesser zusätzlich auch als Direktor des Arbeitsgerichts in Bremerhaven tätig, bis dieses zum 1. Januar 2005 mit dem Arbeitsgericht Bremen organisatorisch verbunden wurde.
Außerdem wurde Konrad Wesser 1995 von der Bremischen Bürgerschaft zum ordentlichen Mitglied des Staatsgerichtshofes gewählt. Dieses Amt wird er auch weiterhin ausüben.
Staatsrat Mäurer dankte Konrad Wesser für die vielen Jahre zuverlässigen und ausgewogenen Wirkens in der Bremer Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei sei er ein von allen Kolleginnen und Kollegen geschätzter und kompetenter Direktor und Amtsleiter gewesen.
Justizstaatsrat Ulrich Mäurer (Mitte) mit Konrad Wesser (re.) und Adolf Claussen bei dem Senatsempfang im Kaminsaal des Rathauses. |
Nachfolger von Wesser im Amt des Arbeitsgerichtsdirektors ist Adolf Claussen, der auch im Rahmen des heutigen Senatsempfangs im Rathaus in sein Amt eingeführt wurde.
Claussen wurde 1951 geboren und hatte nach einer Lehre als Bankkaufmann das Jurastudium in Bremen 1979 mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftsrecht abgeschlossen. Nach seiner Einstellung 1980 als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit folgte im Jahre 1987 der Wechsel zum Bremer Arbeitsgericht. In den Jahren 1990 und 1991 war Claussen an die Kreisgerichte Rostock-Stadt und Rostock-Land abgeordnet, um dort den Aufbau einer Arbeitsgerichtsbarkeit zu unterstützen. Nach Rückkehr aus Mecklenburg-Vorpommern wurde Claussen im Februar 1993 zum stellvertretenden Direktor des Arbeitsgerichts Bremen ernannt. Bei einer zwischenzeitlichen Abordnung an das Landesarbeitsgericht Bremen konnte er dort seine Erfahrungen einbringen.
Mit Adolf Claussen sei nun die Berufung eines weiteren erfahrenen Juristen als Direktor für das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven erfolgt, erläuterte Mäurer. Dabei gelte es insbesondere, dessen guten Ruf zu erhalten und zu verfestigen. Für diese Aufgabe sei Claussen genau der Richtige, so Mäurer abschließend.