Der Senat hat am Dienstag (8. September 2015) entsprechend der Vorlage des Senators für Justiz und Verfassung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Strafvollzugsgesetzes beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) zur dortigen Beschlussfassung weitergeleitet.
Der Entwurf schafft erstmals ein Überflugverbot für Drohnen und Flugmodelle über dem Gelände der Justizvollzugsanstalt und in einem Umkreis von 100 Metern um das Anstaltsgelände herum. Verstöße gegen das Verbot könnten nach der Neuregelung somit zukünftig als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden. In Bremen hat es vor kurzem zwei Fälle eines Überflugs von Drohnen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt – unter anderem zum Einschmuggeln von Betäubungsmitteln – gegeben.
Bremen ist das erste Bundesland, das auf solche Vorfälle mit einem Überflugverbot reagiert und einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hat.