18.10.2001
Die Wirtschaftsförderungsausschüsse des Landes Bremen haben heute (18.10.01) den Handlungsleitlinien zur Neuordnung der Außenwirtschaftsförderung zugestimmt. Im Zeitraum 2002 bis 2006 werden insgesamt rund 25,8 Millionen DM bereitgestellt. Zukünftig wird die Außenwirtschaftsförderung unter der Leitung der Bremer Investitions-Gesellschaft mbH (BIG) zusammengefasst. Dadurch wird die internationale Wirtschaftsförderungs- und Ansiedlungspolitik Bremens effizienter. Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Josef Hattig: "Die Freie Hansestadt Bremen ist traditionell durch Außenwirtschaft geprägt. Mit der Neuordnung verbessern wir die Marktchancen."
Im Zentrum der Neuordnung steht die zum 01. Januar 2001 erfolgte Verschmelzung der Bremen Business International (BBI) auf die Bremer Investitions-Gesellschaft mbH (BIG). Im Zuge dieser Fusion erfolgen die internationale Akquisition und das internationale Marketing durch die BIG. Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung – also die Abwicklung der Förderprogramme – wird in der Stadt Bremen von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WfG) und in Bremerhaven von der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) wahrgenommen. Schließlich wird die Bremer Gewerbeflächen Gesellschaft mbH (BGG) – eine Tochter der BIG - mit dem Management des World Trade Center (WTC) betraut.
Für die neuen Aufgaben benötigt die BIG finanzielle Planungssicherheit. Zwischen der BIG und dem Wirtschaftsressort werden deshalb Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen. Im Rahmen dieser Verträge stehen für 2002 bis 2005 insgesamt etwa 15,8 Millionen DM zur Verfügung. Darüber hinaus wird eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der BIG von insgesamt zehn Millionen DM geleistet. Dies ist notwendig, um etwaige Risiken aus den neu übernommenen Aufgaben abzusichern.
Ungeachtet der Integration von BBI in die BIG wird das Land Bremen den Markennamen "BBI Bremen Business International" weiterführen. Außerdem bleiben die Belange der Außenwirtschaftsförderung auch nach der Neuordnung als Landesaufgaben bestehen. Für Bremerhaven wird deren Wahrnehmung durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der BIG und der BIS geregelt.