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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Übertragung der Hoheitsrechte des Carl-Schurz-Geländes auf Bremerhaven: Deputation stimmt Gesetzentwurf zu

31.10.2001

Die Übertragung der Hoheitsrechte des ehemaligen Carl-Schurz-Kasernengeländes auf die Stadt Bremerhaven steht nun kurz vor dem Abschluss. Wie Wirtschafts- und Häfensenator Josef Hattig mitteilte, hat die Deputation für Wirtschaft und Häfen am Mittwoch (31.10.2001) dem Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Gemeindegrenzen zwischen Bremen und Bremerhaven zugestimmt.

Damit nahm das Gesetz, mit dem die gemeindlichen Hoheitsrechte im Carl-Schurz-Areal zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung auf Bremerhaven übertragen werden sollen, eine vorletzte Hürde. Abschließend müssen noch Senat, Magistrat, Bremische Stadtbürgerschaft, Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und Bremische Bürgerschaft (Landtag) zustimmen.

Wie Hattig ergänzte, hat die Änderung der Gemeindegrenzen keinen Einfluss auf die infrastrukturelle Erschließung des Geländes. Diese Maßnahmen werden über das Investitionssonderprogramm („Schwerpunktprojekt Carl-Schurz-Kaserne“) finanziert.