Senatorin Stahmann prüft Änderung des Polizeigesetzes zur Sicherstellung von Immobilien
29.09.2015Nach dem Vorbild der Stadtstaaten Hamburg und Berlin soll auch in Bremen eine rechtliche Grundlage für die Sicherstellung von ungenutzten Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden. "Wir können es uns in diesen Tagen nicht mehr erlauben, Immobilien dauerhaft leer stehen zu lassen, während wir gleichzeitig in den Turnhallen die Solidarität der Sportvereine in Anspruch nehmen und über 1.000 Menschen in Zelten unterbringen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. "Ich möchte, dass wir im Zweifelsfall zumindest die Möglichkeit haben, geeignete leerstehende Immobilien mit vorhandener oder leicht herstellbarer Sanitärausstattung von einer bestimmten Größenordnung an zu nutzen, auch wenn ein Einvernehmen mit den Eigentümern nicht zu erzielen ist", so die Senatorin weiter. "Bremen muss dazu sein Polizeigesetz ändern. Einen ersten Entwurf dazu habe ich in meinem Hause erstellen lassen, angelehnt an eine Gesetzesnovelle, die die Hamburgische Bürgerschaft voraussichtlich im Oktober verabschieden wird."
Zwangsmaßnahmen sollen nach diesem ersten Entwurf nur möglich sein, wenn alle Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge ausgelastet sind, und sie sollen nur so lange andauern wie erforderlich. Außerdem sind darin angemessene Entschädigungszahlungen vorgesehen, sie werden festgesetzt von der Behörde. Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 300 Quadratmetern sollen von der Regelung ausgenommen sein, außerdem sieht der Entwurf eine Befristung des Gesetzes bis März 2017 vor.
Senatorin Stahmann: "Als Bremer wollen wir weiter auf den guten Dialog setzen und nicht ohne Not zu Zwangsmaßnahmen greifen. Eigentum steht schließlich unter dem Schutz des Grundgesetzes. Aber in Zeiten wie diesen gilt auch der Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Wir sollten eine Regelung vorsorglich schaffen, damit wir auch in den kommenden Monaten handlungsfähig bleiben." Der Schutz von Flüchtlingen vor Verfolgung und Krieg sei eine moralische und eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, der andere Interessen zunächst untergeordnet werden müssten. "Das darf nicht daran scheitern, dass einzelne Eigentümer oder Immobilien-Gesellschaften nicht erkennen, wie groß der Bedarf an Unterkünften derzeit ist."