13.07.2001
Eine wichtige Chance, die berufliche Situation von Frauen aktuell zu verbessern, ist vertan worden – so bewertet die Arbeitnehmerkammer Bremen das Scheitern eines verbindlichen Gleichstellungsgesetzes für die private Wirtschaft. Mit Bedauern registriert die Kammer, dass der vielversprechende Gesetzentwurf nicht zuletzt auf Wunsch der Arbeitgeberorganisationen zurückgezogen wurde und die Bundesregierung sich mit einer unverbindlichen Empfehlung der Wirtschaftsverbände an ihre Mitgliedsunternehmen zur betrieblichen Frauenförderung begnügen will.
Die Regierung habe damit ohne große Not auf verbindliche Regelungen verzichtet, die bereits seit Jahren als Landesgleichstellungsgesetze für den öffentlichen Bereich erfolgreich angewandt worden seien. Sie falle auch hinter die Beispiele guter Praxis zurück, die es bereits in einigen wenigen privatwirtschaftlichen Betrieben auch in Bremen gebe.
Die Arbeitnehmerkammer Bremen erinnert daran, dass die Bundesregierung 1998 einen neuen "Aufbruch in der Frauenpolitik" versprochen habe. Damals sei angekündigt worden, "die Gleichstellung von Mann und Frau wieder zu einem großen gesellschaftlichen Reformprojekt zu machen". Das Gleichstellungsgesetz wurde ausdrücklich dabei als wichtiger Bestandteil des Aktionsprogramms "Frau und Beruf" bezeichnet.
"Von dieser Regierung", so die Arbeitnehmerkammer Bremen, "hätten wir auch in dieser Frage mehr Mut und Entschlossenheit erwartet". Wer die Realität in den Betrieben kenne, wisse auch, dass Frauen immer deutlicher Chancengleichheit im Beruf und bessere Voraussetzungen, Berufstätigkeit und Familie vereinbaren zu können, verlangen: "Deshalb sind Veränderungen dringend notwendig – in den Betrieben, bei den politischen Rahmenbedingungen und auch auf gesetzlicher Ebene"“.