Deputation stimmt Erhöhung um zwei Prozent zu
Die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat auf ihrer heutigen Sitzung (02.12.2015) der Erhöhung der Hafengebühren um zwei Prozent zugestimmt. Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Damit die bremischen Häfen weiter im europäischen und deutschen Wettbewerb bestehen können, ist es zwingend notwendig, dass die Hafeninfrastruktur kontinuierlich bedarfsgerecht ausgebaut und Instand gehalten wird. Die Hafennutzer tragen durch die Hafengebühren zur Finanzierung der Kosten für Herstellung, Instandhaltung und Unterhaltung des Hafens bei. "Dieser Beitrag muss auf einem wettbewerbsfähigen Niveau gehalten werden", kommentiert Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Erhöhung der Gebühren. " Die Bremischen Häfen müssen sich einerseits bei der Höhe der Gebühren an konkurrierenden Häfen orientieren, andererseits durch die Einnahmen eine finanzielle Ausstattung erreichen, die derjenigen der konkurrierenden Häfen entspricht." Wird dies nicht erreicht, können wettbewerbsrelevante Investitionen für die Verbesserung der Hafeninfrastruktur, der Unterhaltung sowie dem Ausbau nur unzureichend umgesetzt werden. Durch die prozentuale Erhöhung werden schätzungsweise 685.643 Euro zusätzlich eingenommen. Durch die gleichzeitige Anhebung der Kappungsgrenze um 5.000 BRZ (Brutto-Raum-Zahl) auf 125.000 BRZ wird eine voraussichtliche Mehreinnahme von ca. 377.779 Euro erzielt.
Dem Sondervermögen Hafen fließen aus den Hafengebühren jährlich ca. 35 Millionen Euro zu.