25.07.2000
Aus der heutigen Senatssitzung (25.7.2000):
Handlungsfelder und Schwerpunkte festgelegt
Jeder sechste Einwohner Bremens und Bremerhavens ist von außerhalb Deutschlands ein-gereist oder wurde als Mitglied einer zugereisten Familie hier geboren. Mehr als 100 000 Ausländerinnen und Ausländer sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler leben im Lande Bremen: Die meisten bereits seit vielen Jahren. Überwiegend kamen sie als Arbeitskräfte, häufig mit ihren Familien. Sie werden auch künftig hier bleiben, ebenso wie Asylberechtigte oder aus humanitären Gründen auf Dauer aufgenommene Flüchtlinge.
Staatliche Hilfen und Angebote gelten vorrangig Zuwanderern und Zuwanderinnen, das heißt Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen sowie Ausländern und Ausländerinnen, die sich dauerhaft und rechtmäßig hier aufhalten und besondere Unterstützung bei der Integration benötigen. So sieht es das Integrationskonzept vor, das der Senator für Soziales gemeinsam mit den Ressorts für Bildung, Inneres, Finanzen sowie der Senatskanzlei vorbereitet hat und das heute ( 25. Juli) vom Senat beschlossen wurde. Es ist der vorgegebene Rahmen, der nun mit konkreten Inhalten gefüllt werden muß, wozu alle Ressorts beitragen werden.
Fördermaßnahmen sollen auch Ausländern und Ausländerinnen zugute kommen, die über kein oder kein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügen, wenn und soweit dies für eine sozial-verträgliche Teilnahme am Alltagsleben notwendig ist.
Durch die Integrationspolitik sollen stärker als bisher die Selbsthilfe-Potenziale mobilisiert und Eigenverantwortung gefördert sowie nicht nur Rechte gewährt, sondern auch Pflichten eingefordert werden. Nach dem "beschützenden" Ansatz bisheriger Integrationspolitik will der Senat die Eigenverantwortung mehr in den Vordergrund rücken; staatliche Hilfen sollen nach dem Prinzip des „aktivierenden Staates“ angeboten werden. Den Leistungen von Zugewanderten soll mehr Bedeutung beigemessen und sie sollen bei Einstellungen in den Öffentlichen Dienst stärker berücksichtigt werden.
Übergeordnetes Ziel ist es, durch vielfältige Maßnahmen den Zugewanderten gleiche Chancen zur Teilhabe am ökonomischen, sozialen und kulturellen Leben im Lande Bremen zu gewähren.
Große Bedeutung bei der Eingliederung kommt den Kenntnissen der deutschen Sprache zu. Deshalb soll allen Zuwanderern und Zuwanderinnen ein an ihren Bedürfnissen orientiertes Angebot zum Erlernen der Sprache gemacht werden. Verstärkt will man sie dafür gewinnen, Angebote der öffentlichen Infrastruktur zum Beispiel der Sozial -, Jugend- und Gesundheitspolitik anzunehmen. Gleichzeitig aber sollen diese Angebote auch so ausgestaltet sein, dass die Belange der Zugewanderten stärker berücksichtigt werden. Systematisch sollen sie überdies dabei unterstützt werden, einen Arbeitsplatz zu finden.
In seinem Konzept hat der Senat Handlungsfelder und Schwerpunkte festgelegt, die noch in dieser Legislaturperiode aufgegriffen oder umgesetzt werden sollen. Sie werden von den Ressorts in eigener Verantwortung geplant, realisiert und aus dem jeweiligen Ressort-Etat bezahlt. Eine Staatsräte-Gruppe wird die Umsetzung der Projekte in den kommenden Jahren begleiten.
Schwerpunkte sind demnach unter anderen: