23.06.2000
Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen e.V. teilt mit:
Detaillierte Muster-Baubeschreibung soll mehr Transparenz bei Angeboten schaffen
Der Bau oder Kauf eines Hauses ist für viele die größte Investition ihres Lebens. Was sie dabei für ihr Geld bekommen, wissen die meisten Bauherren bei Vertragsabschluss jedoch meistens nur ungefähr. Der überwiegende Teil der jährlich rund 200.000 Eigenheimerwerber kauft die sprichwörtliche Katze im Sack, sagt Gabriele Heinrich, Referentin für Bauen und Wohnen bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn. Untersuchungen der Verbraucherverbände haben ergeben, dass die aktuellen Baubeschreibungen zum großen Teil mangelhaft sind. Da keinerlei verbindliche Vorgaben existieren, sind die Angaben insgesamt unvollständig und nicht vergleichbar. Selbst Fachleute sind aufgrund der unterschiedlichen Darstellungen nicht in der Lage, die verschiedenen Hausangebote miteinander zu vergleichen. Private Bauherren müssen meist den Hochglanzprospekten glauben und werden später oftmals enttäuscht, so die Erfahrung der Verbraucherschützer.
Bei Vertragsabschluss werden die Baubeschreibungen zum Bestandteil des Bau- oder Kaufvertrages. Die Folge: Häufig werden Verträge über eine mehr oder weniger unbestimmte Leistung abgeschlossen. Daraus ergeben sich für die Bauausführung Spielräume, die zum Nachteil der Bauherren ausgenutzt werden können.
Mit finanzieller Förderung durch die EG-Kommission haben AgV und Verbraucher-Zentralen deshalb jetzt eine detaillierte "Muster-Baubeschreibung" entwickelt, die zusammen mit einem ausführlichen Ratgeber "Hausangebote richtig vergleichen" angeboten wird. Die Muster-Baubeschreibung richtet sich zunächst an private Bauherren, die das Formular zusammen mit dem Ratgeber als Checkliste nutzen können. "So ausgerüstet, können Bauinteressenten feststellen, ob alle erforderlichen und gewünschten Leistungen im Hauspreis enthalten sind und welche fehlen", erläutert Manfred Heuer, der bei der Verbraucher-Zentrale Bremen zu bautechnischen Fragen berät. Käufer erhalten damit zum ersten Mal eine solide Grundlage, um verschiedene Hausangebote selbst oder mit Hilfe eines sachverständigen Dritten vergleichen zu können– egal, ob es sich um ein Fertighaus oder ein Haus vom Bauträger handelt. Bauherren können auf diesem Wege auch kontrollieren, ob zugesagte Leistungen eingehalten werden. Manfred Heuer empfiehlt deshalb Verbrauchern, ihren Vertragspartnern die Muster-Baubeschreibung vorzulegen und darauf zu drängen, dass das ausgefüllte Formular Bestandteil des Vertrages wird. Ein gewissenhafter Anbieter verfügt über die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Informationen, sodass er keine Probleme mit dem Ausfüllen haben sollte.
Mit der Muster-Baubeschreibung wenden sich die Verbrauchereinrichtungen aber auch an die Bauträger und Hausbaufirmen sowie an die Politik. Um mehr Transparenz zu schaffen, soll erreicht werden, dass die Baubranche die Vorlage künftig standardmäßig verwendet. Hinzu kommt: Exakte Baubeschreibungen haben mit der seit Mai dieses Jahres geltenden Novellierung des Werkvertragsrechts noch an Bedeutung gewonnen. Unzufriedene Bauherren können jetzt nicht mehr ohne weiteres Zahlungen zurück halten. In Streitfällen stellt vielmehr ein Gutachter fest, ob Mängel vorhanden sind oder nicht. Grundlage dieser so genannten Fertigstellungsbescheinigung ist dabei auch die Baubeschreibung. Hier müssen die vereinbarten Leistungen eindeutig dargelegt sein. Andernfalls werden sich Probleme mit den Bescheinigungen häufen. Das Bundesbauministerium sollte deshalb einen geeigneten Standard verpflichtend einführen, fordern die Verbraucherverbände. Mit der vorliegenden Muster-Baubeschreibung sind dafür die wesentliche Vorarbeiten bereits geleistet worden.
Der 117seitige Ratgeber "Hausangebote richtig vergleichen" und die 81seitige "Muster-Baubeschreibung" sind zum Preis von 15,- DM (Vorausscheck 18,- DM bei Versand) bei der Verbraucher-Zentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen, erhältlich.