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Senatskanzlei

Bremen setzt sich für Stärkung des „Fairen Handels“ in der EU-Handelsstrategie ein

18.12.2015

Anlässlich der Plenarberatung des Bundesrates zur neuen EU-Handelsstrategie begrüßt die Bevollmächtigte Bremens beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, die Ankündigung der Europäischen Kommission, bei der Ausgestaltung der zukünftigen Handels- und Investitionspolitik Werte wie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, fairen und ethischen Handel sowie die Bekämpfung der Korruption in den EU-Handelsabkommen und globalen Handelssysteme verankern zu wollen. "Eine ausgewogene, werteorientierte Handelspolitik kann einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung von Armut auf der Welt leisten, genauso leicht kann aber eine einseitige und falsche Handelspolitik diese verhindern. Insbesondere der Faire Handel hat das Potenzial, Impulse für eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung zu setzen" so Staatsrätin Hiller in ihrer Rede vor dem Bundesratsplenum.

Besonders freute sich die Bevollmächtigte über die Ankündigung der Kommission, einen europäischen Wettbewerb zur "EU-Stadt des fairen und ethischen Handels" auszurufen. Hierfür hatte sich insbesondere Bremen eingesetzt. Der Bundesrat ist in seiner heutigen Plenarsitzung einem entsprechenden Antrag Bremens und Brandenburgs zur Stellungnahme des Bundesrates zur EU-Handelsstrategie mit großer Mehrheit gefolgt. Ulrike Hiller erklärte dazu: "Bremen wurde im Jahr 2011 als deutsche Hauptstadt des Fairen Handels ausgezeichnet. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine solche Auszeichnung nicht nur das vorhandene Engagement würdigt, sondern gleichzeitig einen Ansporn für weitere Maßnahmen des Staates, der Wirtschaft und – vor allem – der Zivilgesellschaft bedeutet. Als einer der größten deutschen Außenhandels- und Hafenstandorte begrüßt das Land Bremen das in der Strategie der EU Kommission verfolgte Ziel nach mehr Wachstum und Investition. Ebenso wichtig ist Bremen, dass die Kommission die kontroverse Debatte um zukünftige Handelsabkommen aufgreift. Die Gewährleistung von Transparenz und die Wahrung bestehender EU-weiter und nationaler Regelungen zu Schutz- und Sicherheitsstandards im Arbeits-, Gesundheits-, und Sozialbereich stünden nicht zur Disposition.“