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Der Senator für Finanzen

Girokonto für alle kommt, auch für Flüchtlinge

18.12.2015

Am heutigen Freitag (18.12.2015) hat sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit einem Gesetzentwurf für ein "Girokonto für alle" beschäftigt. Finanzsenatorin Karoline Linnert zeigte sich darüber erfreut, dass der Gesetzentwurf nun vorliegt: "Endlich werden die Forderungen nach einem Girokonto für Jedermann umgesetzt – und das erfreulicherweise europaweit. Allen Bürgerinnen und Bürgern Europas soll der Zugang zu einem Konto eröffnet werden. Der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ist heutzutage eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, uneingeschränkt am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen zu können, ob es um die Miete, das Gehalt, Sozialleistungen oder die Telefonrechnung geht", erläuterte die Senatorin.

Als besonders erfreulich bewertete sie, dass das Recht auf ein Basiskonto auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, für Asylsuchende und "Geduldete" gilt: "Gerade jetzt, da wir versuchen die zu uns nach Deutschland geflüchteten Menschen so gut wie möglich aufzunehmen, ist das ein wichtiger Schritt." Bislang waren Flüchtlinge oft an den rechtlichen Anforderungen an ihre Identitätspapiere gescheitert. "Gut, dass es dafür jetzt eine Lösung gibt", lobte Linnert.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jede Bank künftig innerhalb von zehn Tagen einen Antrag auf ein sogenanntes Basiskonto bearbeiten muss. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Kontokosten müssen sich an den üblichen Sätzen orientieren und transparent dargestellt werden. Bei Verstoß gegen das Gesetz droht Banken ein Bußgeld. "Das Prinzip der Freiwilligkeit hat sich nicht bewährt. Die Betroffenen brauchen einen Rechtsanspruch, damit sie bei der Beantragung eines Kontos nicht vom Wohlwollen einzelner Banken abhängig sind", betonte die Finanzsenatorin.

Bremen hatte schon 2008 eine Bundesratsinitiative für das Recht auf ein Girokonto gestartet. Nach der heutigen Beratung im Bundesrat befasst sich nun der Bundestag mit dem Gesetzentwurf und mit der Stellungnahme des Bundesrates. Bis zum 18. September 2018 muss eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden.