26.01.2000
Anläßlich der Bürgerschaftsdebatte zum Thema häusliche Beziehungsgewalt begrüßt die Landesbeauftragte für Frauen, dass sich das Landesparlament mit diesem Problem beschäftigt. "Dies trägt dazu bei, dass Gewalt im häuslichen Bereich nicht als Privatsache abgetan werden kann, sondern als Straftat gesehen wird."
Ein "Wegweisungsrecht" für den Täter aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei wäre ein deutliches staatliche Signal, welches dem Täter die Last des angerichteten Schadens aufbürdet und nicht dem Opfer. Deshalb würde die Landesbauftragte für Frauen ein solche Regelung begrüßen.
Ulrike Hauffe: "Ein solches Wegweisungsrecht darf aber nicht an die Stelle der bisherigen Schutzmöglichkeiten für Frauen gesetzt werden, wie z.B. Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen. Nur wenn eine Wegweisung des Täters aus der Wohnung begleitet wird durch ein verbindliches Beratungssystem für Täter und Opfer, dessen Inanspruchnahme staatlich erfaßt und kontrolliert wird, kann ein Wegweisungsrecht eine nachhaltige Schutzmaßnahme für die betroffenen Frauen werden."