Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (Dienstag, 28. Juni 2016) der Einrichtung einer Beratungsstelle für Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund, so genannte mobile Beschäftigte, die von der EU-Freizügigkeitsregelung profitieren, zugestimmt und die kalkulierte Summe über die Programmmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund 350.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt.
Mobile Beschäftigte, insbesondere aus den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten, kommen oft nur für einen kurzen Zeitraum nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Zum Beispiel Saisonkräfte oder Selbstständige, die für die Durchführung eines Projektes befristet hierher kommen, aber immer mit dem Ziel, nach getaner Arbeit in ihre Heimat zurückzukehren. Durch mangelnde Sprachkenntnisse und Unkenntnis der deutschen Rechtslage befinden sich diese Beschäftigten oftmals in einer prekären Arbeits- und Lebenssituation und sind von Ausbeutung bedroht. Vergleicht man beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben für Mindestlöhne wird deutlich, wie groß die Spanne innerhalb Europas ist. Während in Deutschland zurzeit 8,50 Euro und im Anwendungsbereich des Bremischen Landesmindestlohngesetzes sogar 8,80 Euro gezahlt werden, liegt der Stundenlohn in Rumänien bei 1,40 Euro und in Bulgarien bei 1,20 Euro. "Viele sind nicht genügend über ihre Rechte aufgeklärt", kommentiert Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Situation. "Sie haben Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns, genauso wie Weiterzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch erlangen sie auch."
Ab 2017 soll die "Beratungsstelle für mobile Beschäftigte" diese Menschen unterstützen, zu ihrem Recht zu kommen und vor Ausbeutung zu schützen. In Bremerhaven hat die Arbeiterwohlfahrt bereits eine Beratungsstelle für Zugewanderte aus der EU eingerichtet. In Bremen hat die Innere Mission eine solche Stelle eingerichtet. "Diese informieren aber nicht zu den Themen Arbeit und Beschäftigung, so dass es dringenden Bedarf gibt, diese Lücke zu schließen", fährt Günthner fort. Der Träger dieses Beratungsangebotes, der nun gesucht wird, sollte idealerweise eng mit Niedersachsen kooperieren. In Oldenburg, Hannover und Braunschweig existieren diese Beratungsangebote seit über einem Jahr und haben sich bei der Durchsetzung von gerechten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen als hilfreich und notwendig erwiesen.