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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sonderfahrdienst für körperlich Schwerstbehinderte neu geregelt

07.09.2007

Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration stimmt Vorschlag von Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter zu

Schwerbehinderten Menschen, die privat wohnen oder im Heim leben, auf einen Rollstuhl angewiesen sind und den öffentlichen Personennahverkehr in Bremen und Bremerhaven aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Maße des Rollstuhls nicht nutzen können, werden Taxifahrten ersetzt. Ab 1. Oktober 2007 erhalten sie in der Stadt Bremen auf Antrag 26 Gutscheine im Quartal oder einen Geldbetrag für 26 Fahrten. In Bremerhaven bleibt es bei der schon für den ambulanten Bereich bestehenden Geldpauschale, die dann auch für den stationären Bereich gilt.


Ab Mitte 2006 war diese freiwillige Sozialleistung auf den ambulanten Bereich beschränkt worden und galt nicht mehr für Menschen in Heimen. Mit der Neuregelung wird der frühere Zustand wieder hergestellt.