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Senatskanzlei

Bürgermeister Böhrnsen begrüßt Gebührenstabilität bis 2009

11.09.2007

Bundesverfassung entscheidet in der Frage der Rundfunkgebühren-Festsetzung

Bürgermeister Jens Böhrnsen begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass durch das heutige Urteil (11.09.2007) des Bundesverfassungsgerichtes die Gebühren für Rundfunk und Fernsehen stabil bei 17,03 Euro im Monat bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte heute die letzte Gebührenfestsetzung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für verfassungswidrig erklärt.

Zum 1. April 2005 hatten die Ministerpräsidenten der Länder vorgeschlagen, abweichend von einem Vorschlag der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) die Gebühren nicht um 1,09 Euro, sondern um 0,88 Euro zu erhöhen. Bestätigt wurde die Rechtsauffassung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die eine stärkere Erhöhung, nämlich auf 17,24 Euro im Monat gefordert hatten. Die Gebührenfestsetzung auf 17,03 Euro kam dann als Kompromiss zustande.

Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen begrüßte, dass jetzt Klarheit bestehe, wieweit der Gesetzgeber bei der Festsetzung der Rundfunkgebühren an die Vorschläge der KEF gebunden sei und in wieweit er davon auch abweichen dürfe. „Für diese Abwägung hat das Gericht der Politik klare Kriterien an die Hand gegeben, die bei der Neufestsetzung der Gebühren ab 2009 sorgfältig beachtet werden müssen“, betonte Jens Böhrnsen. Er begrüßte besonders, dass eine rückwirkende Gebührenerhöhung vom Gericht ausgeschlossen wurde. Jens Böhrnsen: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung einerseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. Das begrüße ich. Das Gericht hat aber auch bestätigt, dass der Gesetzgeber dafür sorgen muss, dass die Gebührenzahler nicht zu stark belastet werden. Dabei darf er die gesamtwirtschaftliche Situation und die Einkommensentwicklungen in Deutschland mit berücksichtigen.“

Jens Böhrnsen weiter: „Klar bleibt weiterhin, dass über die Finanzschraube in die Programmfreiheit der Sender nicht eingegriffen werden darf. Für mich stand das auch nie zur Debatte.“