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Senatskanzlei

Warum ist das Rathaus beflaggt? Ab sofort im Internet nachlesbar

02.10.2007

Service startet zum 3. Oktober

Wenn sich am morgigen 3. Oktober die Flaggen am Bremer Rathaus im Wind ordentlich bauschen, liegt der Anlass auf der Hand: Es ist Tag der Deutschen Einheit – alle öffentlichen Gebäude sind an diesem wichtigen bundesdeutschen Feiertag beflaggt. So einfach liegt die Erklärung aber nicht immer auf der Hand. Zu vielerlei Anlässen wehen an Bremens Welterbe die unterschiedlichsten Flaggen – nicht nur zu wiederkehrenden Gedenk- und Feiertagen. Beflaggung ist angesagt, wenn der Bundestag gewählt wird, wenn Landtagswahlen sind oder das Europäische Parlament gewählt wird. Auch bei hohem Besuch – wenn sich Staatsgäste im Rathaus angesagt haben- werden die Flaggen (übrigens noch per Hand) herausgedreht. Besuchen Vertreter der hiesigen Auslandsbotschaften Bremen, weht neben der Bremer Speckflagge und der Deutschlandfahne auch die jeweilige Landesfahne zur Begrüßung.

Ab heute kann der jeweils aktuelle Anlass der Beflaggung auch im Internet nachgelesen werden: Unter http://www.rathaus-bremen.de/rathaus/beflaggungskalender
Ein neuer Service auf der Homepage des Rathauses.