17.12.2007
Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umsetzungsprozess der EG- Wasserrahmenrichtlinie ist neben dem Erreichen des guten Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasser und der Einbeziehung ökonomischer Aspekte ein wichtiges Ziel der Richtlinie. Dazu ist unter anderem ein dreistufiges Modell der Öffentlichkeitsbeteiligung in Artikel 14 der Richtlinie festgeschrieben.
Erster Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bewirtschaftungsplanung war im Dezember 2006 die Veröffentlichung von „Zeitplan, Arbeitsprogramm und Anhörungsmaßnahmen zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 für die Flussgebietseinheit Weser“ im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen. Als zweite Stufe folgt aktuell die Veröffentlichung des Überblicks über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und als dritte Stufe im Dezember 2008 der Entwurf des Bewirtschaftungsplans.
Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der Flussgebietseinheit Weser sind unter Beteiligung der Länder zusammengestellt. Das Papier mit dem Titel „Vorläufiger Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in der Flussgebietseinheit Weser“ wird am 17. Dezember 2007 im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gegeben. Zusätzlich hat Bremen als Begleitdokument die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen im Land zusammengestellt. Beide Papiere liegen zur Stellungnahme beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven (Umweltschutzamt) im Zeitraum vom 21.12.2007 bis 20.06.2008 aus. Sie sind ferner im Internet unter www.umwelt.bremen.de im Bereich Wasser, Wasserrahmenrichtlinie, Beteiligung der Öffentlichkeit einsehbar.