Familien mit mehreren Kindern und mittlerem Einkommen werden entlastet
16.11.2016"Bei dem überarbeiteten Entwurf der Kita-Beitragsordnung bleibt es bei dem Grundsatz: stärkere Schultern sollen mehr tragen, um zur Entlastung der Schwächeren beizutragen. Darüber hinaus werden Familien mit mehreren Kindern spürbar entlastet. Gleiches gilt für Familien mit einem mittleren Einkommen", sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung. Insgesamt werden 56 Prozent aller Familien, die ein oder mehrere Kinder in der Kindertagesbetreuung haben, vom Beitrag befreit sein. So soll den Kindern aus Familien mit einem niedrigen Einkommen bessere Chancen auf gute Bildung und Teilhabe eröffnet werden.
Haushalte mit geringem Einkommen werden durch die Beitragsfreiheit deutlich entlastet. So zahlen Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 27.610 Euro für eine achtstündige Betreuung keine Beiträge mehr. Für einen vier Personen Haushalt ist die Kindertagesbetreuung bis zu einem Einkommen von 33.745 Euro entsprechend beitragsfrei. Die weiteren Beitragssprünge werden in der neuen Fassung so gestaltet, dass Höchstbeiträge erst bei höheren Einkommensstufen erreicht werden. So ist beispielsweise der Höchstbeitrag von 430 Euro pro Monat für eine Ganztagsbetreuung (8 Stunden) und Beitragszahler in einem Zwei-Personen-Haushalt erst ab einem Jahreseinkommen von 95.105 Euro und bei einem Vier-Personen-Haushalt ab einem Jahreseinkommen von 107.377 Euro zu zahlen. Für Familien mit einem mittleren Einkommen fällt der Anstieg der Kita-Beiträge damit spürbar geringer aus als im ersten Entwurf. Der Geschwisterrabatt wird jetzt so gestaltet dass bei zwei Kindern einer Familie, die zeitgleich Einrichtungen nutzen, für das erste Kind 70 Prozent und das zweite 60 Prozent des in den jeweiligen Tabellen vorgesehenen Beitrags zu zahlen sind. Für das dritte und jedes weitere Kind werden 10 Prozent des Beitrags erhoben. Für das Mittagessen ist weiterhin eine Anpassung von 22 auf 35 Euro vorgesehen. Wer von Beiträgen befreit ist, wird keine Kosten für das Mittagessen zahlen.
"Bremen hat seit zehn Jahren die Beiträge nicht mehr erhöht. Mehreinnahmen sollen nicht mehr erzielt werden", so Bogedan. Der Kostendeckungsgrad für einen Kitaplatz bleibe – wie nach der derzeit gültigen Tabelle – bei rund zehn Prozent. "Die durchschnittlichen Kosten für einen Betreuungsplatz für Kindergartenkinder betragen zirka 750 Euro pro Monat. Selbst der Höchstbeitrag deckt die Kosten im Elementarbereich nicht, auch wenn dies andere behaupten", sagt die Senatorin. Die Forderung, statt des Bruttoeinkommens, das Nettoeinkommen zur Grundlage der Beitragsberechnung zu nehmen, könne zunächst nicht erfüllt werden. "Da gibt es einige Hürden, die unter anderem damit zusammenhängen, dass die Beiträge nicht zentral, sondern von den Trägern eingezogen werden. An einem Konzept zur Einführung eines zentralen Beitragseinzugs wird gearbeitet", so Bogedan.