Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen unterstützt ausdrücklich die BTE
Bremen / Stuhr / Weyhe.
Am 26. August 2016 hatte das OVG Lüneburg entschieden, dass der im März 2013 gefasste Planfeststellungsbeschluss aufgehoben wird. Nunmehr liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Bemängelt werden eine falsche rechtliche Grundlage und eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung. Beklagt war die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die den Planfeststellungsbeschluss gefasst hatte. Beigeladen war die BTE Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn GmbH, die im Zuge dieser Maßnahme als Vorhabenträgerin tätig wird und auf deren Eisenbahninfrastruktur die Linie 8 fahren soll.
Das OVG Lüneburg hat gegen das Urteil vom 26.08.2016 keine Revision zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung wird die BTE als Beigeladene Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Die Gesellschafter der BTE, die Gemeinden Stuhr und Weyhe, die Samtgemeinde Thedinghausen und die Weserbahn GmbH unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Gerade aus Sicht der Bremer Nachbargemeinden Stuhr und Weyhe besteht ein hoher Bedarf, kundenfreundliche, umweltverträgliche, verlässliche und barrierefreie Alternativen zu den teilweise überlasteten Straßen zu bekommen.
„Die Frage, welche Rechtsgrundlage beim Planfeststellungsbeschluss angewandt werden muss, bleibt aus Sicht der Kommunen auch nach der Urteilsbegründung weiter offen. Es gibt in Deutschland vergleichbare Projekte, die nach allgemeinem Eisenbahnrecht planfestgestellt wurden und andere Projekte, die nach Personenbeförderungsrecht festgestellt wurden. Um diese Fragestellung abschließend zu klären, ist eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich. Die Möglichkeit, eine solche Entscheidung zu treffen, wird durch die Nichtzulassung der Revision unterbunden“, erklärt hierzu Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (Gemeinde Weyhe).
„Die Problematik der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung hätte bei der langen Verfahrensdauer sicherlich durch einen richterlichen Hinweis im Vorfeld der mündlichen Verhandlung gelöst werden können“, ist sich Bürgermeister Niels Thomsen (Gemeinde Stuhr) sicher. „Die Verfahrensbeteiligten hätten, sofern erforderlich, nachgebessert, um dieses wichtige Infrastrukturprojekt für die Gemeinden Stuhr und Weyhe realisieren zu können.“
„Wir freuen uns über den Schulterschluss aller Projektpartnerinnen und -partner. Der Anschluss der Gemeinden Stuhr und Weyhe an das Bremer Schienennetz ist und bleibt ein wichtiger Baustein bei der Weiterentwicklung unserer Region“, äußert sich Michael Hünig, Vorstand der BSAG, zur aktuellen Entwicklung. „Das Gros der Menschen wünscht sich diese Verbindung. Deshalb verfolgen wir dieses Ziel weiter und beteiligen uns an den dafür notwendigen Initiativen.“
Neben den Gesellschaftern unterstützt auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der als Branchenverband die Interessen von rund 600 Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs vertritt, das Vorgehen der BTE. Der VDV findet deutliche Worte: „Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts irritiert. Sie verwässert die bisher klare Trennung des Rechtsrahmens für Eisenbahnen einerseits und für Straßenbahnen andererseits. Erhebliche Verunsicherung in unserer Branche ist die Folge. Wir werden daher die Ausschöpfung des Rechtswegs unterstützen, um Klarheit in dieser Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung zu erhalten“, so VDV Geschäftsführer Dr. Martin Henke.
Auch auf Bremer Seite ist man von der Nichtzulassungsbeschwerde überzeugt. So äußert sich der Bremer Bausenator Dr. Joachim Lohse positiv zu diesem Verfahrensschritt: „Ich begrüße die Entscheidung der Partnergemeinden zur Nichtzulassungsbeschwerde ausdrücklich. Es ist für die Verlängerung der Linien 1 und 8, aber auch für viele andere gleichgeartete Infrastrukturprojekte in ganz Deutschland immens wichtig, eine abschließende juristische Grundlage zu haben, denn dieser Anschluss an das Bremer Schienennetz steht für mich außer Frage.“