Im Land Bremen ist das Vogelgrippe-Virus erstmals bei einem Wildvogel festgestellt worden. Es wurde bei einer in Bremerhaven gefunden Saatgans nachgewiesen. Das bestätigte heute (18. November 2016) das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems. Das Einzeltier war am 14. November gefunden worden. Es wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) untersucht und dann die auffälligen Proben zur Abklärung an das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) geschickt. Seit Auftreten der Geflügelpest in Deutschland am 8. November 2016 ist das der erste Fall im Nordwesten der Republik.
Rund um den Fundort werden jetzt in Bremerhaven ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern eingerichtet. Grundsätzlich darf aus diesen Gebieten zunächst kein Geflügel den Bestand verlassen. Hiervon betroffen sind etwa 37 Geflügelhalter mit insgesamt rund 350 Tieren. Es handelt sich um Hobbyhaltungen.
Die entsprechende Bundesverordnung zur Bekämpfung der Vogelgrippe gibt auch vor, dass in den Gebieten Hunde- und Katzenhalter ihre Tiere nicht frei umherlaufen lassen dürfen, damit diese nicht möglicherweise infizierte Wildvögel fressen oder verschleppen.
Seit dem vergangenem Sonntag (13. November) besteht in Bremen Stallpflicht. Die Pflicht betrifft rund 350 Halterinnen und Halter, darunter viele Hobbyhaltungen. Insgesamt gibt es rund 9.000 Tiere. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Der Pflicht kann nachgekommen werden durch die Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).
Der Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) appelliert an alle Geflügelhalter im Land Bremen, die Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und weist darauf hin, dass ab Montag, dem 21.November zusätzliche durch Bundesverordnung besondere Schutzmaßregelungen für kleine Hobbyhaltungen zu beachten sind. Das gilt für Hygienevorkehrungen etwa durch Schutz vor unbefugtem Zutritt, Desinfektionsmatten, Handwaschbecken und Schutzkleidung. Zutritt zu den Beständen sollen grundsätzlich nur die einzelnen Halterinnen und Halter haben.
Eine Gefahr für Menschen besteht nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Infektionen des Menschen mit H5N8 Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Die Amtliche Bekanntmachung ist auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremerhaven.de einzusehen.