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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Richtiger Umgang mit Osterfeuern

18.03.2008

Jedes Jahr sorgen am Ostersonnabend und am Ostersonntag zahlreiche Osterfeuer durch die von den Feuern ausgehenden Rauch- und Staubfahnen für erhebliche Belästigungen und für eine Verschlechterung der Feinstaubbilanz des Bremer Luftmesssystems. Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa möchte im Sinne eines umweltschonenderen Vorgehens auf die folgenden zu beachten Grundsätze zum richtigen Umgang mit Osterfeuern hinweisen:


Es sollten gemeinschaftliche Feuer organisiert und viele einzelne Feuer vermieden werden. Die Feuer sind mindestens 200 Meter entfernt von Gebäuden an geeigneten Plätzen außerhalb der Innenstadt abzubrennen und spätestens 14 Tage vor dem Abbrennen beim Stadtamt anzumelden.
Es dürfen nur Gestrüpp, Äste, Zweige und Stämme verbrannt werden. Das Mitverbrennen von Abfällen ist nicht gestattet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass getränktes Holz, Dachpappen, Altmöbel und Altöl nicht dem Feuer bei gefügt werden.


Aufgrund der feuchten Witterungsverhältnisse ist besonders darauf hinzuweisen, dass die Feuer nicht mit Benzin entzündet werden dürfen. Bei zu starker Rauchentwicklung sollte auf das Abbrennen verzichtet werden.