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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Beschaffung von Ökostrom für die bremischen öffentlichen Gebäude beschlossen

25.03.2008

Ausschreibung nach dem Konzept des Umweltbundesamtes sichert hohe Qualität der Ökostromlieferung

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (25.3.2008) die Ausschreibung für die Beschaffung von Ökostrom für die bremischen öffentlichen Gebäude nach dem Konzept des Umweltbundesamtes beschlossen. Danach werden künftig hohe Anforderungen an die ökologi­sche Qualität der Stromlieferung gestellt.


Wesentliche Eckpunkte des UBA-Konzepts sind:

  • Die Ausschreibung erfolgt in einem europaweiten offenen Verfahren
  • Ökostrom ist definiert als Strom aus erneuerbaren Energien.
  • In der Leistungsbeschreibung wird eine Mindestanforderung an die CO2-Minde­rung festgelegt, die jeder Bieter mit seinem Ökostromangebot zu erfüllen hat. Darüber hinaus wird die CO2-Minderung – neben dem Angebotspreis – als Zu­schlagskriterium berücksichtigt.
  • Bei der Berechnung der CO2-Minderung wird das Anlagenalter im Rahmen eines sogenannten Staffelmodells berücksichtigt. Danach geht Strom aus Neuanlagen zu 100 %, Strom aus neueren Bestandsanlagen (bis 6 Jahre) zu 50 % und Strom aus älteren Bestandsanlagen (bis 12 Jahre) zu 25 % in die Berechnung der CO2-Minderung ein. Strom aus Altanlagen (bis 12 Jahre) wird bei der Berechnung der CO2-Minderung nicht berücksichtigt.

    Die Einbeziehung des Anlagenalters ist notwendig, um die ökologische Qualität des gelieferten Stroms zu sichern. Der Bezug von Ökostrom ist nur dann mit ei­nem positi­ven Umweltnutzen verbunden, wenn er einen Ausbau der Stromerzeu­gung aus erneu­erbaren Energien anregt. Deswegen wird im Rahmen des darge­stellten Staffelmodells Strom aus neueren Anlagen höher bewertet als Strom aus älteren Anlagen. Insbeson­dere wird Strom aus Altanlagen bei der Berechnung der CO2-Minderung nicht berück­sichtigt, beispielsweise Strom aus älteren Was­serkraftwerken, die in vielen Fällen be­reits seit mehreren Jahrzehnten in Betrieb sind.


Umweltsenator Reinhard Loske: „Mit dem heutigen Beschluss lösen wir eine wesentliche Vereinbarung des Koalitionsvertrages ein und leisten gleichzeitig als öffentliche Hand einen großen Beitrag zur CO2- Minderung.“