25.03.2008
Ausschreibung nach dem Konzept des Umweltbundesamtes sichert hohe Qualität der Ökostromlieferung
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (25.3.2008) die Ausschreibung für die Beschaffung von Ökostrom für die bremischen öffentlichen Gebäude nach dem Konzept des Umweltbundesamtes beschlossen. Danach werden künftig hohe Anforderungen an die ökologische Qualität der Stromlieferung gestellt.
Wesentliche Eckpunkte des UBA-Konzepts sind:
Die Einbeziehung des Anlagenalters ist notwendig, um die ökologische Qualität des gelieferten Stroms zu sichern. Der Bezug von Ökostrom ist nur dann mit einem positiven Umweltnutzen verbunden, wenn er einen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anregt. Deswegen wird im Rahmen des dargestellten Staffelmodells Strom aus neueren Anlagen höher bewertet als Strom aus älteren Anlagen. Insbesondere wird Strom aus Altanlagen bei der Berechnung der CO2-Minderung nicht berücksichtigt, beispielsweise Strom aus älteren Wasserkraftwerken, die in vielen Fällen bereits seit mehreren Jahrzehnten in Betrieb sind.
Umweltsenator Reinhard Loske: „Mit dem heutigen Beschluss lösen wir eine wesentliche Vereinbarung des Koalitionsvertrages ein und leisten gleichzeitig als öffentliche Hand einen großen Beitrag zur CO2- Minderung.“