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Sonstige

Broschüre zum neuen Unterhaltsrecht erschienen

14.04.2008

Die Landesfrauenbeauftragte teilt mit:

Die Bremische Zentralstelle hat für Frauen in Trennungssituationen Sonderinformationen zum neuen Unterhaltsrecht herausgebracht. Viele Frauen sind verunsichert und fragen sich: Hat sich meine Lage durch das neue Unterhaltsrecht verschlechtert? Überblick über die rechtliche Lage in der neuen Lebenssituation gibt die Broschüre „Das neue Unterhaltsrecht ab 1. Januar 2008“ mit Antworten auf Fragen wie:

  • Was bedeutet „stärkere nacheheliche Eigenverantwortung“ nach der Scheidung für die Frauen?
  • Ist die Dauer des Kindesbetreuungsunterhaltsanspruchs verkürzt worden?
  • Sollten Frauen bei Heirat einen Ehevertrag schließen, um Nachteile im Falle einer Scheidung und für den Fall, dass Kinder aus der Ehe hervorgehen, zu vermeiden?
  • Sind eheliche Mütter und nichteheliche Mütter unterhaltsrechtlich gleichgestellt?
  • Welche Folgen haben die geänderten Rangfolgen der Unterhaltsberechtigten?
  • Kann ich meinen Unterhaltsanspruch verlieren, wenn der Mann Kinder mit einer neuen Partnerin hat?


„Ich hoffe“, so die Bremer Landesbeauftragte für Frauen Ulrike Hauffe, „dass wir mit dieser Broschüre Frauen helfen können, die neuen Unterhaltsregelungen besser zu verstehen. Selbstverständlich hat das neue Unterhaltsrecht Folgen für die weitere Lebensplanung.“


Die Broschüre „Das neue Unterhaltsrecht ab 1. Januar 2008“ umfasst 16 Seiten. Sie enthält Informationen zu den Neuregelungen des Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalts, z.B. die neue Düsseldorfer Tabelle zur Ermittlung des Kindesunterhalts und die geänderten Rangfolgen der Unterhaltsberechtigten.


Die Broschüre ist montags bis donnerstags zwischen 9 und 16 Uhr, freitags bis 14 Uhr, kostenlos in der Bremischen Gleichstellungsstelle, Knochenhauerstraße 20 -25, 28195 Bremen, erhältlich oder kann in Einzelexemplaren mit einem beigelegten frankierten DIN-A-5-Freiumschlag (0,85 €) angefordert werden.