18.04.2008
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt mit:
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich haben sich in ihrer Sitzung am 17. und 18. April 2008 auch mit „Internet-Portalen zur Bewertung von Einzelpersonen“ befasst. Danach nimmt die Zahl der Internetportale zu, auf denen Werturteile und Bewertungen über Lehrer, Hochschullehrer, Ärzte oder andere Personen in vergleichbarer Stellung veröffentlicht werden. Die Betroffenen empfinden solche Portale oft als „Internetpranger“.
Die in den Portalen gespeicherten personenbezogenen Daten sind häufig sehr persönlich, sensibel und teilweise verletzend. Die Bewertungen werden in der Regel von Dritten anonym eingestellt, es können daher auch mehrere negative Bewertungen von einzelnen Personen abgegeben werden. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Sven Holst, sagt hierzu: „Eine Waffengleichheit besteht dabei nicht. Die Betroffenen können zum Beispiel nicht erkennen, wer ein Werturteil über sie abgegeben hat, eine Gegendarstellung ist in den meisten Fällen nicht möglich. Der Anspruch auf Berichtigung oder Löschung eines Eintrags sind schwer durchsetzbar.“
Korrektive wie bei der Veröffentlichung von Leserbriefen, wo die Redaktionen Briefe mit beleidigendem Inhalt nicht veröffentlichen, greifen in den Portalen oft nicht. Vor diesem Hintergrund haben die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich in ihrer Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: