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Der Senator für Finanzen

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht

25.04.2008

Bremen stellt Antrag im Bundesrat

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen künftig im Einkommenssteuerrecht der Ehe gleichgestellt werden – unter anderem beim Ehegattensplitting. Diesen Antrag stellte Bremen heute (25.04.2008) im Bundesrat. Der Antrag wurde zur Beratung in den Finanzausschuss überwiesen. „Wir möchten eine langjährige Ungerechtigkeit beenden“, betonte Bremens Bürgermeisterin Karoline Linnert in ihrer Rede vor dem Bundesrat. „Auch sieben Jahre nach der Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften in Deutschland werden schwule und lesbische Paare diskriminiert. Diese Diskriminierung wollen wir abbauen.“


Karoline Linnert sieht in der Überweisung in den Finanzausschuss die Chance, eine Mehrheit für den Bremer Antrag im Bundesrat zu bekommen: „Berlin ist unserem Antrag beigetreten und mehrere andere Länder haben Gesprächsbereitschaft signalisiert. Es gab nicht den Wunsch, unseren Antrag heute mit einer Ablehnung im Bundesrat vom Tisch zu fegen. Darüber freue ich mich. Bremen sieht sich in der Verantwortung, jetzt durch eine sachliche und konstruktive Diskussion im Ausschuss dafür zu sorgen, dass die Überweisung nicht zur Beerdigung erster Klasse, sondern zu einem Schritt in die richtige Richtung wird – dem Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Im Übrigen ist Deutschland zur Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien verpflichtet – das umfasst auch das Steuerrecht.“


Bei der geplanten Änderung des Einkommensteuergesetzes geht es insbesondere um das Ehegattensplitting, die Wahlmöglichkeit der Steuerklassen, den Abzug von Unterhaltsaufwendungen für den Partner/die Partnerin und höhere Grenzen für Sparerfreibetrag oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bürgermeisterin Linnert zum Ziel des Antrags: „Wir wollen alle Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, in denen die Begriffe wie ‚Ehe’ und ‚Ehegatten’ genannt werden, daraufhin überprüfen, ob sie auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten sollen. Das sind über 70 Vorschriften.“