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Landesfrauenbeauftragte und Bremer Geburtshäuser begrüßen Absicherung ambulanter Geburtseinrichtungen

07.07.2008

„Von hoher Symbolkraft“

„Endlich haben Geburtshäuser den festen und finanziell fundierten Platz in unserem Gesundheitssystem bekommen, der ihnen längst gebührt“, kommentiert Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe den jüngsten Vertragsabschluss zwischen Hebammenverbänden (Geburtshäusern) und Krankenkassen auf Bundesebene. Der Vertrag tritt ab sofort in Kraft und legt die Höhe der Betriebskosten-Pauschale fest, die ein Geburtshaus oder eine Hebammenpraxis pro Geburt von den Krankenkassen erstattet bekommt.


„Dieser Vertrag ist von hoher Symbolkraft und von großer wirtschaftlicher Bedeutung“, so die Bremer Frauenbeauftragte weiter, „denn damit bestätigen die Krankenkassen der ambulanten Geburtshilfe endlich den gleichen Qualitäts-Status wie Krankenhaus-Geburten und sichern ihn finanziell ab. Das ist mehr als überfällig.“ Seit langem sei klar und durch Statistiken belegt, dass Geburten in ambulanten geburtshilflichen Einrichtungen genauso sicher verlaufen wie im Krankenhaus. „Doch das Wesentliche im Geburtshaus oder der Hebammenpraxis ist, dass der gebärenden Frau aller Raum und alle Zeit gegeben wird, die sie braucht, mit einer intensiven Eins-zu-eins-Betreuung und in guter, ruhiger Atmosphäre“, betont Ulrike Hauffe. Sie verweist auf die hohe und stetig steigende Kaiserschnitt-Rate in Krankenhäusern – für die Frauenbeauftragte Zeichen hohen Zeitdrucks und Personalmangels auf den Geburtsstationen sowie einer zunehmenden Pathologisierung einer zwar außergewöhnlichen, aber doch ganz natürlichen Situation.


„Im Geburtshaus können Frauen selbstbestimmt und sicher gebären, wir betreuen sie individuell und umfassend“, sagt Brigitte Schlieper vom Geburtshaus Bremen, „um diese Anerkennung haben wir jahrelang gekämpft und sind froh, dass nun endlich auch die wirtschaftliche Basis gesichert ist.“ Auch das Geburtshaus Schwachhausen begrüßt den Vertrag.


Bereits mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im vergangenen Frühjahr ist die Übernahme der Betriebskosten von hebammengeleiteten Geburtshäusern und -praxen gesetzlich festgeschrieben. Doch um die Höhe dieser Summe wurde weiter intensiv verhandelt. Nun hat die zuständige Schiedsstelle in Hamburg eine Entscheidung getroffen: Für die Betriebskosten bei einer Geburt in einer von Hebammen geleiteten ambulanten geburtshilflichen Einrichtung werden pauschal 550 Euro von den Krankenkassen erstattet.


In Bremen steigt die Zahl der Kinder stetig, die nicht im Krankenhaus, sondern im Geburtshaus oder zu Hause auf die Welt kommen: 2006 waren es 258 Kinder, 2007 schon 295 (plus 15 %). Mit 5,3 % außerklinischen Geburten liegt Bremen weit über dem Bundesdurchschnitt (1.8 %). Insgesamt wurden im Land Bremen im Jahr 2006 5.506 (Stadt Bremen: 4.451) Kinder geboren, 2007 waren es 5.591 (Stadt Bremen: 4.623).