Im Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet sieht Justizsenator Martin Günthner den Bundesgesetzgeber auf einem guten Weg, fordert zugleich aber Nachbesserungen und ein schärferes Vorgehen. Angesichts des jüngst (14.03.2017) vorgelegten Gesetzentwurfs von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Bekämpfung von Hasskommentaren erklärt Günthner: "Ich begrüße sehr, dass der Bundesjustizminister jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem die Betreiber von sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook für strafbare Hasskommentare stärker in die Verantwortung genommen werden. Damit setzt der Bundesjustizminister Forderungen der Justizministerkonferenz vom November letzten Jahres um. Der Rechtsstaat muss eine klare Antwort auf Hass, Hetze und Rassismus in den sogenannten sozialen Medien geben. Der Gesetzentwurf ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung."
Aus Sicht des Senators für Justiz und Verfassung bedarf der Gesetzentwurf jedoch erheblicher Nachbesserungen, um schon jetzt erkennbare Gesetzeslücken zu schließen. "Wenn in dem Gesetzentwurf beispielsweise die Anleitung zur Begehung einer ‚schweren staatsgefährdenden Gewalttat‘, sprich eines Terroranschlags, keiner Löschungspflicht unterliegt, führt dies zu der absurden Situation, dass die Anleitung zum Bau einer Bombe in dem sozialen Netzwerk gepostet werden kann, Kommentare, die einen solchen Terroranschlag begrüßen, dann aber zu löschen wären. Unbefriedigend ist auch die fehlende Löschungspflicht bei der Verunglimpfung verstorbener Menschen. Für Hinterbliebene ist es ein unerträglicher Zustand, wenn Hasskommentare gegen verstorbene Angehörige in den sozialen Netzwerken verbreitet werden, ohne dass sie hiergegen wirksam vorgehen können. Nicht vermittelbar ist es, wenn ein solches Vorgehen noch zu Lebzeiten möglich war, gerade im Fall des schmerzhaften Verlustes aber faktisch wieder unmöglich wird", so Günthner.
Darüber hinaus sieht der Justizsenator auch erheblichen Nachbesserungsbedarf beim vorgeschlagenen Löschungsverfahren. "Entgegen dem öffentlichen Eindruck ergibt sich aus dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers nicht eindeutig, dass ein Bußgeld immer dann anfällt, wenn ein strafbarer Inhalt nicht fristgerecht gelöscht wird. Vieles deutet darauf hin, dass die sozialen Netzwerke dem Bußgeld schon dadurch entgehen können, dass sie rein abstrakt ein adäquates Beschwerdeverfahren bereitstellen. Ob der einzelne Mitarbeiter bei der Löschung aber Fehler macht und daher im Ergebnis untätig bleibt, ist für das Bußgeld dann egal." Und Günthner ergänzt: "Eine Chance auf ein wirksames Vorgehen gegen Hasskommentare im Internet hat der Bundesjustizminister auch verpasst, wenn die sozialen Netzwerke zwar einerseits strafbare Inhalte löschen müssen, es aber an einer Pflicht fehlt, die Strafverfolgungsbehörden zu informieren."
Der Justizsenator kündigt an, sich auf Bundesebene für ein verschärftes Vorgehen gegen Hasskommentare einsetzen zu wollen. "Viel zu lange haben Facebook und andere Unternehmen tatenlos mit angesehen, wie die von ihnen bereitgestellte Infrastruktur zur Verbreitung von Hass und Extremismus genutzt wird. Ein stringentes Vorgehen gegen diese Entwicklung ist überfällig. Bremen wird sich gegenüber dem Bundesjustizminister eindeutig positionieren. Gesetzeslücken müssen geschlossen, das Löschungsverfahren muss noch einmal überdacht werden."