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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt neue Verteilung der Spielbankabgabe zugunsten der Stiftung Wohnliche Stadt

23.09.2008

„Die Stiftung Wohnliche Stadt bleibt durch die neue Verteilung der Spielbankabgabe handlungsfähig und gewinnt Planungssicherheit“, erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert im Anschluss an die heutige (23.09.2008) Senatssitzung. Die Landesregierung hat beschlossen, der Stiftung bis zu hundert Prozent der Spielbankabgabe zu überlassen, jährlich maximal 2,25 Millionen Euro. Fällt der Erlös höher aus, fließt das restliche Geld bis zu einer Höhe von ebenfalls 2,25 Millionen Euro in den Haushalt. Übersteigen die Einnahmen aus der Spielbankangabe die 4,5 Millionen Euro Grenze, wird der darüber hinaus anfallende Geldbetrag zwischen Stiftung und Haushalt „halbe-halbe“ geteilt. „Wir wollen, dass die Stiftung ihre erfolgreiche Arbeit in Bremen und Bremerhaven fortsetzt. Deshalb haben wir uns angesichts sinkender Spielbankergebnisse entschlossen, den Anteil der Stiftung an der Spielbankabgabe von 50 auf maximal 100 Prozent zu erhöhen.“


Die Einnahmen aus der Spielbankabgabe sind in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Wurden 2004 noch 10,16 Millionen Euro erzielt, lag das Ergebnis 2006 bei 8,31 Millionen Euro und 2007 bei 6,30 Millionen Euro. Für 2008 wird mit 2,8 Millionen Euro gerechnet. Der Rückgang entspricht einem bundesweiten Trend. Gründe sind unter anderem die 2006 eingeführte Umsatzsteuerpflicht für Spielbankerträge, die konjunkturelle Entwicklung sowie höhere Personal- und Mietkosten. Nach der bisherigen Halbe-halbe-Regelung (50 Prozent für die Stiftung und 50 Prozent für das Land) hätten der Stiftung in diesem Jahr voraussichtlich 1,4 Millionen Euro zugestanden. Durch die heute beschlossene Regelung steigt die Summe, wenn der prognostizierte Umsatz der Spielbank erreicht wird, auf 2,25 Millionen Euro.


„Mit einer voraussichtlichen Einnahme von gut zwei Millionen Euro jährlich ist die Stiftung in der Lage, ihre Förderprogramme fortzusetzen und ein altes Darlehen aus dem Jahr 2003 in Höhe von 7,7 Millionen Euro bis 2015 zu tilgen“, erläutert Karoline Linnert.


Bei einer Summe von 2,25 Millionen Euro verteilt sich das Geld der Stiftung wie folgt:
-0,45 Millionen Euro für Projekte in Bremerhaven,
-0,90 Millionen Euro für Projekte in Bremen,
-0,90 Millionen Euro für die Tilgung des Darlehens.


Die neue Verordnung zur Verteilung der Spielbankabgabe gilt bis Ende 2015. Der Senat hat vereinbart, die Finanzausstattung der Stiftung weiter zu beobachten. Sollte die Zuwendung an die Stiftung dauerhaft unter 2,25 Millionen Euro jährlich sinken, wird die Finanzsenatorin den Senat sowie den Haushalts- und Finanzausschuss darüber informieren. Karoline Linnert betont: „Wir behalten die Entwicklung der Spielbankeinnahmen im Blick. Der Senat will gewährleisten, dass die Stiftung Wohnliche Stadt auch künftig Projekte in Bremen und Bremerhaven finanziell unterstützen kann.“