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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Deputation für Bildung beschließt Verfahren zur Umsetzung des sonderpädagogischen Gutachtens

25.09.2008

Die Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Bremen auf der Grundlage eines Gutachtens der Professoren Klemm und Preuss-Lausitz stand im Mittelpunkt der Sitzung der Deputation für Bildung am heutigen Donnerstag (25. September 2008). Bremen hat mit integrativer Förderung eine Quote von nahezu 60 Prozent erreicht und ist damit im Ländervergleich führend. Der Bundesdurchschnitt der Integrationsquote liegt zurzeit bei 18 Prozent. Das Gutachten gibt als Ziel die uneingeschränkte Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Arbeit der allgemeinen Schulen vor. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft setzt im Oktober 2008 eine behördeninterne Arbeitsgruppe ein, die die Planung auf der Grundlage des Gutachtens erarbeitet, alle Beteiligten einbezieht und der Deputation für Bildung im Sommer 2009 entsprechende Empfehlungen vorlegt. Die Deputation hat beschlossen, dass mit der Novelle des Schulgesetzes auch die gesetzlichen Grundlagen für die sonderpädagogische Förderung neu gefasst werden sollen.

Beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 sollen beispielhafte Projekte für die Weiterentwicklung der integrativen Förderung in der Sekundarstufe I mit entsprechenden Anträgen auf den Weg gebracht werden. Die Arbeitsgruppe der Senatorin soll weiterhin prüfen, wie Regionale Beratungs- und Unterstützungsstellen (Rebus) nach Hamburger Vorbild auch in Bremen eingerichtet werden können.