Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses „Kindeswohl“
26.09.2008
Sozialressort nimmt zu den Vorwürfen der CDU Stellung
Der Senat hat im Rahmen der Beantwortung der großen Anfrage der CDU „Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses ‚Kindeswohl’“ ausführlich über die zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Kindeswohlsicherung in Bremen berichtet. Zur näheren Erläuterung nimmt das Sozialressort anlässlich der Vorwürfe der CDU im Folgenden zu drei Punkten Stellung:
- Einführung der elektronischen Fallakte: Alle kostenpflichtigen Fälle (auch die Altakten) sind bereits eingegeben. Damit können in Kürze die Zahlungen automatisiert aus der Akte erfolgen. Die elektronische Fallakte kann darüber hinaus lediglich die Tätigkeit der Sozialarbeiter/innen unterstützen. Dazu sind Hilfeplanungs- und Diagnosetools in EDV-Form notwendig. Diese existierten in Deutschland aber noch nicht. Die entsprechenden Programme mussten deshalb gemeinsam mit anderen Kommunen erst entwickelt werden. Die Einführung der Diagnosetools wird Ende 2008 erfolgen können. Nach Testung und Schulung ist der Einsatz in der alltäglichen Arbeit im Laufe des Jahres 2009 möglich.
- Verbesserung der Dienst- und Fachaufsicht / verpflichtende Teilnahme an Qualifizierungen: Seit Mitte 2007 finden umfangreiche Qualifizierungen für alle Mitarbeiter/innen des ambulanten Sozialdienstes einschließlich der Führungskräfte statt. An diesen Qualitätsentwicklungsmaßnahmen nehmen zudem die freien Träger und anderen Expert/innen (Familiengericht, Gesundheitsamt) teil. Zur Zeit ist die Teilnahmebereitschaft der Mitarbeiter/innen des Amtes für Soziale Dienste so groß, dass eine förmliche Verpflichtung nicht notwendig ist. Die Teilnahme an Qualifizierungen wird von den Leitungskräften gezielt beobachtet.
- Wochenkonferenz: Die Wochenkonferenz als Element der Fallbearbeitung wurde gemäß des Auftrags des Untersuchungsausschusses überprüft. Ergebnis war, dass die Wochenkonferenz grundsätzlich als sinnvoll und notwendig bewertet wurde. Sie wird jetzt allerdings stadtteil- oder ortsteilbezogen durchgeführt und ist damit „kleiner“ geworden. Außerdem ist die Wochenkonferenz um weitere Elemente der Fallbearbeitung ergänzt worden. Dazu zählt beispielsweise die Tandembildung von zwei Sozialarbeiter/innen bei schwierigen Fällen, wie sie im Sozialzentrum Gröpelingen praktiziert wird. Dazu zählt auch die Fallkonferenz, die bei besonders schwierigen Fällen unter Einbeziehung weiterer Expert/innen einberufen wird. Wichtig ist auch die Möglichkeit der Supervision, die nun gegeben ist.