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Senatskanzlei

Bremen stimmt Finanzhilfen zu

17.10.2008

Das Land Bremen hilft solidarisch beim Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte, aber, so Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen im Anschluss an die Abstimmung in Berlin, „jetzt müssen wir auch in die Lage versetzt werden, diese Hilfe im – hoffentlich nicht eintretenden – Ernstfall auch leisten zu können. Das heißt: die Föderalismuskommission II muss zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.“ Aus diesem Grunde hat Bremen zusammen mit dem finanziell ebenfalls notleidenden Saarland im Bundesrat eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben (siehe Anhang).

Bürgermeister Böhrnsen wies in Berlin daraufhin, dass das Risiko für die Länder zwar begrenzt werden konnte (für Bremen auf maximal 75 Mio. Euro), dass aber erst 2013 nach der Abrechnung des „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ konkret über Summen geredet werden könne. Böhrnsen: „Und dann muss man zuerst nach dem Verursacherprinzip fragen. Es kann nicht sein, dass das System an den Rand der Katastrophe gezockt wird, und dann die Finanzbranche ungeschoren davon kommt. Wir werden vor dem Hintergrund konkreter Zahlen gegebenenfalls auch über eine Abgabe der Branche nachdenken müssen.“ Das heute beschlossene Gesetz sieht deshalb auch Anforderungen an Unternehmen, die Unterstützung erhalten, vor, die sich auf die Geschäftspolitik wie auch Managergehälter oder das Verbot windiger Geschäfte beziehen können.

Aber nicht nur die Finanzinstitute, die auf Steuergelder zugreifen werden, sondern die gesamte Branche hat der Bürgermeister weiterhin im Blick, wenn es darum gehen wird, Einfluss zu nehmen auf Managergehälter, Dividendenausschüttungen und Boni-Zahlungen. Böhrnsen: „Wir müssen zu wirksamen Regulierungen für die internationalen Finanzmärkte kommen. Niemand darf den Eindruck gewinnen, jetzt heiße es im ‚Casino Kapitalismus, neues Spiel, neues Glück’. Keiner soll auch glauben, dass man in den Chefetagen einfach so weiter machen kann wie bisher. Profitgier darf uns nicht noch einmal an den Rand des Ruins führen.“



Anhang
Protokollerklärung der Freien Hansestadt Bremen und des Saarlandes zum Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes
(Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG)


Die Freie Hansestadt Bremen und das Saarland bekennen sich zu ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung und unterstützen das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte. Beide Länder werden daher bei etwaigen Defiziten des Sondervermögens „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ ihren in Art. 1 § 13 Abs. 2 des Gesetzes vorgesehenen Mitfinanzierungsverpflichtungen trotz der in beiden Ländern bestehenden Haushaltsnotlagen erfüllen.


Die Freie Hansestadt Bremen und das Saarland halten es für erforderlich, dass die Verhandlungen in der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nun zwingend zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Die aktuelle Finanzmarktkrise und die beschlossenen gesetzgeberischen Gegenmaßnahmen erfordern eine umso dringlichere Anpassung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen an die veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, so wie es bereits dem Auftrag der Kommission entspricht. Dazu gehört in erster Linie, dass alle Länder in den Stand gesetzt werden, veränderte Schuldengrenzen auch tatsächlich einhalten zu können.