22.12.2008
Die Deputation für Bildung hat in ihrer heutigen (22.12.2008) Sitzung einstimmig grünes Licht für die Schulgesetznovelle gegeben. Der Gesetzentwurf geht damit ins Beteiligungsverfahren. Bis zu den Osterferien werden Vertretungen von Eltern und Schülern, der Landesausschuss für Berufsbildung, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Beamtenbund, der Landesbehindertenbeauftragte, die Arbeitskreise der Schulleitungen und Schulstufen, die Ortsämter und Privatschulen in die Ausarbeitung der endgültigen Fassung eingebunden. Am 16. April soll die Schulgesetznovelle erneut in der Deputation vorgelegt werden, um Ende April in der Bürgerschaft in die erste Lesung zu kommen.
Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper stellte in der Deputationssitzung die wesentlichen Veränderungen vor. „Der parteiübergreifende Konsens mit SPD, CDU, Grünen und FDP, den wir vergangenen Freitag erzielt haben, beendet einen Jahrzehnte alten Streit über Schulentwicklung und gibt den Schulen über die Legislaturperioden hinaus zehn Jahre lang Zeit und Verlässlichkeit, sich zu entwickeln“, sagte sie. Renate Jürgens-Pieper wies darauf hin, dass ein solcher bildungspolitischer Konsens mit vier Fraktionen der Bürgerschaft in der Bundesrepublik einzigartig sei. „Damit setzt Bremen ein Zeichen“, unterstrich sie.
Die Schulgesetznovelle schreibt eine wesentliche Vereinfachung des Schulsystems fest. Nach der vierjährigen Grundschule wird es nur noch zwei Schularten geben. Die Oberschule, die das Abitur nach 9 Jahren anbietet, sowie die bestehenden 8 Gymnasien in der Stadtgemeinde Bremen, die das Abitur nach 8 Jahren anbieten.
Neu geregelt wird auch das Aufnahmeverfahren in die weiterführenden Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5. Der Elternwille bleibt frei. Bei Überanwahl der Plätze eines Gymnasiums haben Kinder Vorrang, deren Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik über den bundesweit festgesetzten Regelstandards liegen. Auch in überangewählten Oberschulen sollen vorab 30 Prozent der Kinder nach dem Leistungskriterium aufgenommen werden.
Das novellierte Schulgesetz schreibt einen verpflichtenden Sprachtest im fünften Lebensjahr eines Kindes vor. Wird Sprachförderbedarf festgestellt, setzt die Förderung noch im Vorschulalter, ein Jahr vor der Einschulung ein. Auch diese Sprachförderung ist dann verpflichtend.
Behinderte und nichtbehinderte Kinder werden zunehmend gemeinsam unterrichtet. Hier soll der Elternwille entscheiden, ob Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer gesonderten Schule unterrichtet werden oder in allgemeine Schulen aufgenommen werden. Diese Schulen erhalten Zentren für unterstützende Pädagogik, in denen Sonderpädagogen künftig zum Kollegium gehören und auch in der Schulleitung vertreten sind.
Außerdem wird eine „Werkschule“ als dreijähriger Bildungsgang der berufsbildenden Schulen eingeführt. Er soll jenen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, die Gefahr laufen, die Schule ohne allgemeinen Abschluss zu verlassen. Der Bildungsgang kann auf freiwilliger Basis und nach ausführlicher Beratung angewählt werden. Bei entsprechenden Leistungen erhalten die Absolventen der Werkschule im Anschluss einen Ausbildungsplatz.