13.02.2009
„Rheinland-Pfalz kann auf unsere volle Unterstützung bauen“, erklärte Justizsenator Ralf Nagel zu dem von Rheinland-Pfalz angekündigten Gesetzentwurf zur Erhöhung der Haftentschädigungspauschale.
Wenn Rheinland-Pfalz nun die Initiative ergreife, die von der Justizministerkonferenz bereits im November 2008 geforderte Erhöhung der Entschädigung für erlittene Freiheitsentziehung auf den Weg zu bringen, sei dies lobenswert, so Nagel weiter. Die Kritik an dieser Initiative sei nicht nachvollziehbar, da unter den Bundesländern und auch mit der Bundesministerin der Justiz Einigkeit darüber bestehe, die Haftentschädigung zu erhöhen. Nagel vertraut darauf, dass die Länder sich im Bundesrat für eine zügige und einvernehmliche Gesetzesänderung einsetzen werden.
Mit der Haftentschädigungspauschale wird der immaterielle Schaden bei Freiheitsentzug ersetzt, wenn der Betroffene freigesprochen oder das Verfahren endgültig eingestellt wird. Daneben besteht ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, zum Beispiel eines Verdienstausfall. Die Pauschale beträgt derzeit 11 Euro pro Hafttag und soll mit dem Gesetzentwurf auf 25 Euro angehoben werden.