18.02.2009
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa schlägt der Bremischen Bürgerschaft vor, die Entwicklungssatzung für die Osterholzer Feldmark aufzuheben. „Die Osterholzer Feldmark wird auf absehbare Zeit nicht bebaut“, kündigt Senator Dr. Reinhard Loske an.
Das Gebiet wurde vor zehn Jahren von der Großen Koalition als Entwicklungsmaßnahme für ein neues Wohngebiet mit angrenzendem Landschaftspark festgelegt. Es sollten etwa 1.700 bis 2.000 Wohneinheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern entstehen. Mit dem Instrument der Entwicklungsmaßnahme hatte sich Bremen das Recht gesichert, die Flächen zum günstigen Ausgangswert einer landwirtschaftlichen Fläche zu erwerben, ggf. sogar zu enteignen und so die Finanzierung von Schule, Kindergarten und Grünflächen zu ermöglichen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen musste dafür seinerzeit ein „erhöhter Bedarf“ an Wohngebäuden nachgewiesen und eine „zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums“ gewährleistet werden.
Mehrere Grundstückseigentümer haben sich von Anfang an gegen die Entwicklungsmaßnahme und die damit verbundenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gewandt. Zehn Jahre lang haben sie die Gerichte bemüht – mehrfach sogar das Bundesverfassungsgericht – und die Rechtmäßigkeit der Entwicklungssatzung in Frage gestellt. Erfolgreich war dies für die Kläger bisher nicht, die Gerichte haben ganz überwiegend zugunsten der Stadt Bremen entschieden. Dennoch stehen Entscheidungen zu weiteren Anträgen der Kläger aus, über die das OVG Bremen noch entscheiden müsste; weitere Revisionen und Verfassungsbeschwerden nicht ausgeschlossen.
„Wir wollen diese Konfrontation mit den Eigentümern beenden“, sagt Bausenator Loske. „Die Wohnungsnachfrage im Bremer Osten ist zu gering, um eine zügige Bebauung der Osterholzer Feldmark zu veranlassen und damit die Entwicklungsmaßnahme weiter zu rechtfertigen.“ Senator Dr. Reinhard Loske stützt sich dabei auch auf die neueste Wohnungsmarktprognose des Instituts Gewos. Die Gutachter nehmen zwar für Bremen insgesamt – u. a. wegen der weiter zunehmenden Zahl der Haushalte – einen erheblichen Wohnungsneubaubedarf an, für den Bremer Osten jedoch nicht in der Weise, dass zeitnah die Fläche der Osterholzer Feldmark besiedelt werden könnte.
Das vollständige Gewos-Gutachten wird voraussichtlich im Frühjahr vorliegen und dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie es genau weiter geht mit der Feldmark soll im Rahmen der ohnehin laufenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für ganz Bremen erörtert werden. „Wir werden dann sehen, ob es Sinn macht, den Bereich weiterhin als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan darzustellen, um das Potential für eine künftige langfristige Entwicklung – ohne das rechtliche Instrumentarium einer Entwicklungsmaßnahme – zu sichern.“