18.02.2009
„Nicht nur für den Föderalismus, nicht nur für die gesamtstaatlichen Finanzen, sondern ganz besonders auch für Bremen war die Arbeit der Föderalismuskommission II ein Erfolg.“ Dieses Fazit zog heute (18.02.2009) Bürgermeister Jens Böhrnsen in einer Regierungserklärung vor der Bremischen Bürgerschaft – Landtag. „Wenn es ein Wunschkonzert gewesen wäre, hätte ich auch gerne mehr für Bremen gefordert, aber so war es nicht. Jetzt bekommt Bremen aus dem Gesamttopf für fünf Länder in Höhe von 7,2 Mrd Euro auf neun Jahre verteilt 2,7 Mrd Euro. Das ist ein enormer Betrag, für den ich dem Bund und den anderen Ländern ausdrücklich danke“, betonte Böhrnsen. Er konnte die Dimension der Hilfe für Bremen an Zahlen konkret beziffern: „Wir bekommen 450 Euro pro Einwohner und Jahr, das Saarland 250 Euro, Schleswig-Holstein 28 Euro und Berlin 23 Euro pro Bürger im Jahr. Das ist für uns eine ganz erhebliche Entlastung des Haushaltes und für die Geber aus Bund und Ländern angesichts der Finanzkrise eine erhebliche Anstrengung“.
Die Konsolidierungshilfe nannte Böhrnsen einen wichtigen Baustein auf dem Weg, sichere finanzielle Grundlagen für Bremen zu schaffen. Aber die gewaltigen Eigenanstrengungen müssten fortgesetzt werden. Bange sei ihm davor nicht, bemerkte Jens Böhrnsen: „Wir setzen unseren Kurs, eisern zu sparen und trotzdem Akzente für Kinder und soziale Gerechtigkeit nicht zu vernachlässigen mit noch größerer Anstrengung fort. Dass es geht, haben wir in den vergangenen Jahren bewiesen.“ Böhrnsen mahnte eine Altschulden-Regelung an. Dafür brauche Bremen aber Unterstützung, sie sei allein nicht zu schaffen. Auch Kommissionsvorsitzender Günther Oettinger habe darauf hingewiesen, dass das Thema auf der Tagesordnung bleibe.
Bürgermeister Böhrnsen ging auch darauf ein, dass im Rahmen der jetzt zu verabredenden Staatsverträge über die Umsetzung des Konsolidierungspfades auch die Einnahmesituation Bremens ausgeleuchtet werde. „Wir werden sagen müssen, warum wir bisher keinen Gebrauch von unseren Möglichkeiten bei der Grunderwerbsteuer gemacht haben, nachdem Hamburg und Berlin genau zu diesem Instrument gegriffen haben, um ihre Einnahmen zu erhöhen.“ Im Übrigen sei die beschlossene Schuldenbremse zugleich ein Steuersenkungsverbot. „Bremen wird künftig Beschlüssen, die die Einnahmesituation des Staates verschlechtern, nicht zustimmen können.“
Die Schuldenbremse soll jetzt – spätestens bis Juli – im Grundgesetz verankert werden. Danach muss das Bremische Landesrecht angepasst werden. Bürgermeister Böhrnsen kündigte an, dass der Senat entsprechende Gesetzesvorschläge dann vorlegen werde.
[Foto: Jana Hobbie, Senatspressestelle]