28.04.2009
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat mit dem heutigen (28.4.2009) Gesetzentwurf – gemeinsam mit der Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2009/2010 – auch wesentliche Verbesserungen in der Besoldung der Justizwachtmeister beschlossen. Deren Einstiegsamt wird von Besoldungsgruppe A 3 auf A 4 angehoben, und alle Beamten im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst werden zukünftig eine besondere Amtszulage (sog. „Gitterzulage“) in Höhe von rd. 114 Euro erhalten. Darüber hinaus wird für einzelne Spitzenpositionen der Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 8 zugelassen.
Der Aufgabenschwerpunkt der Justizwachtmeister hat sich in den vergangenen Jahren vom Akten- und Posttransport zunehmend in den Bereich der so genannten Sicherungsfunktionen verlagert. Gerichtliche Verfahren mit sicherheitskritischen Lagen für Verfahrensbeteiligte, Gerichtsbesucher und Bedienstete haben immer mehr zugenommen. Die Justizwachtmeister tragen die Verantwortung für die zuverlässige Sicherung dieser Verhandlungen und Gerichtstermine. Dies erfordert den sicheren Umgang mit modernen technischen Sicherheitseinrichtungen (Personenschleusen, Röntgengeräte, Funk- und Alarmanlagen, Technikleitstand der Wachtmeisterzentrale usw.) sowie das Beherrschen der Selbstverteidigung. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit, im Umgang mit Besuchern und Gefangenen deeskalierend zu wirken, aber auch brisante Situationen zu erkennen und entschlossen zu handeln.
Senator Nagel: Ich freue mich besonders, dass es jetzt gelungen ist, die Besoldung der Wachtmeister an die gestiegenen Anforderungen ihrer Tätigkeit anzupassen. Nicht nur die letzten aktuellen Vorfälle zeigen, dass die Sicherheit der Gerichte ein besonders ernst zu nehmendes Thema ist. Die Verbesserung der Besoldung wird die Attraktivität des Berufs der Justizwachtmeister deutlich stärken.