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Senatskanzlei

Böhrnsen fordert sozial ausgewogene Gegenfinanzierung für das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“

19.06.2009

Wenn für das heute vom Bundestag beschlossene „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ keine Gegenfinanzierung aufgezeigt wird, kann Bremen dem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen. Das kündigte heute (19.06.2009) Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen an. Am 10. Juli soll sich der Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom Februar 2008 eingefordert, dass alle Aufwendungen, die die Menschen zur Sicherstellung ihres Existenzminimums brauchen, steuerfrei zu stellen sind. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung, ausgenommen freiwillige Zusatzleistungen. Das Bürgerentlastungsgesetz zieht die Konsequenz aus der Rechtsprechung. Bürgermeister Böhrnsen begrüßte ausdrücklich, dass die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt werden. „Die Bürger haben darauf einen Anspruch. Das Geld steht ihnen zu.“
Der Bürgermeister wies aber darauf hin, dass die Neuregelung zu erheblichen Steuerausfällen führen wird, „allein für Bremen in Höhe von rund 53 Mio. Euro pro Jahr“.


Jens Böhrnsen: „Das Gesetz muss so überarbeitet werden, dass es eine komplette Gegenfinanzierung der Steuerausfälle gibt, ohne dass damit aber die Bezieher kleiner Einkommen belastet werden. Ich könnte mir sehr gut etwa die Einführung einer Börsenumsatzsteuer oder die Erhöhung des Spitzensteuersatzes vorstellen, damit höhere Einkommen einen angemessenen Beitrag leisten.“
Auch die weiteren heute vom Bundestag im Paket mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung beschlossenen Maßnahmen zur Steuerentlastung sind allein schuldenfinanziert und konterkarieren laut Böhrnsen die Konsolidierungsbemühungen Bremens der vergangenen Jahre. Steuerausfällen von jährlich rund 60 Mio. Euro als Folge des gesamten Gesetzpakets könne Bremen vor dem Hintergrund der beschlossenen Schuldenschranke des Grundgesetzes nicht verkraften. Böhrnsen: „Wenn sich nichts ändert, werden wir im Bundesrat nicht mitmachen.“