06.07.2009
Strengere Datenschutzanforderungen für die Wirtschaft
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt mit:
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (3.7.2009) nach langem Hin und Her doch noch Änderungen des Datenschutzrechts im Bereich der privaten Wirtschaft beschlossen. Massive Lobbyarbeit hat dazu geführt, dass der ursprünglich deutlich datenschutzfreundlichere Gesetzesentwurf verwässert wurde. Die Verwendung von Adressdaten für Werbezwecke sollte nach dem ersten Entwurf im Regelfall nur mit Einwilligung der Betroffenen rechtmäßig sein. Der Aufschrei in der Wirtschaft ließ befürchten, dass das ganze Gesetz an dieser Regelung scheitern würde. Nach dem jetzt verabschiedeten Gesetz gibt es eine Reihe von Ausnahmen für die Weitergabe von listenmäßig zusammengefassten Daten (sogenanntes Listenprivileg). Die Weitergabe ist erlaubt, wenn die Herkunft der Daten aus der jeweiligen Werbung eindeutig hervorgeht. Weitere Ausnahmen gelten für die Eigenwerbung von Unternehmen, Berufswerbung und Spendenwerbung.
Bei aller Kritik an der Abschwächung des ursprünglichen Entwurfes gibt es für Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen:
Andere Regelungen können dazu beitragen, das Datenschutzniveau im Bereich der privaten Wirtschaft zu erhöhen:
Es bleibt zu hoffen, dass dieser mit dem „Datenschutzgipfel“ im letzten Jahr begonnene Weg zu mehr Datenschutz im Bereich der privaten Wirtschaft nach der Bundestagswahl weiter beschritten wird.